Klassen 5 – 9
- nur „kleine“ Leistungsnachweise, d.h. mündliche Noten und Extemporalien (mindestens 2 pro Halbjahr)
Klasse 10
- zusätzlich 1 Kurzarbeit pro Halbjahr, die stärker gewichtet wird als eine einzelne mündliche Note
Q 11 und Q 12
- pro Halbjahr eine schriftliche Klausur, die mit je 50 % in die Berechnung der Halbjahresleistung eingeht