Das Gisela-Gymnasium ist eine Schule im Herzen Schwabings, direkt neben dem Elisabethplatz. Mit seiner Jugendstilfassade trägt das 1904 errichtete und unter Denkmalschutz stehende Schulgebäude zum unverwechselbaren Charme dieses Platzes bei.
Die Schülerinnen und Schüler des W-Seminars „Z.“ (22/24) recherchierten eineinhalb Jahre zur Kultur und Geschichte der europäischen Rom-Völker. Zum Abschluss ihrer Seminarzeit präsentierten sie interessante wissenschaftliche Arbeiten [Link Liste Arbeiten] und schon vorher brachten sich in eine Reihe von besonderen Projekten ein. Am 8.11.23 gestalteten sie eine Performance zum alljährlichen „Tag der Quellen“ im Münchner Volkstheater. Eben diese Performance wiederholten sie auf Anfrage beim offiziellen Gedenkakt für die Opfer des Nationalsozialismus am 24.1.24 im Bayerischen Landtag.
Eva Straub-Kölcze
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Link zum Video der Bodypercussionist*innen
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Gisela-Kunst am Bau
Rund 50 Giselaner*innen haben unter der Leitung von Herrn StR Glotz ein künstlerisches Großprojekt realisiert und eine Reihe imposanter Großformate geschaffen, die am Josephsplatz bestaunt werden können!
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Gisela-Gymnasium München: Bayerischer Vizemeister im Basketball!
Das Gisela-Gymnasium München ist Bayerischer Vizemeister in der Sportart Basketball!
Nach einem intensiven Spiel musste man sich mit 65:72 gegen das Dientzenhofer Gymnasium aus Bamberg geschlagen geben. Die Giselaner reisten nach dem Gewinn der Sübayerischen Meisterschaft mit breiter Brust nach Bamberg. Das Spiel entwickelte sich von der ersten Sekunde an zu einem packenden Schlagabtausch. Besonders Leonardo Vertua (26) und Felix Bodewees (12) konnten sich immer wieder erfolgreich durchsetzen und das Spiel bis zur Halbzeitpause (32:36) offen gestalten. Im letzten Spielabschnitt verkürzte Leopold Niedermeyer (8) nochmal auf 3 Punkte. Am Ende fehlte den Giselanern die Energie und man verlor knapp mit 7 Punkten. Bester Werfer war Leonardo Vertua mit 26 Punkten.
Es spielten:
Leonardo Vertua (26), Felix Bodewees (12), Leopold Niedermeyer (8), Henri Helbig (8),
Mateo Gumiel de Soto (4), Martin Todorov (4), Emil Dengel (3), Tim Schein, Luis Degan,
Otto Sandbiller und Lucas Noe
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Ausbildungsrichtungen
Das Gisela-Gymnasium bietet mit der naturwissenschatlich-technologischen und der sprachlichen zwei Ausbildungsrichtungen an.
Inklusion am Gisela
Das Gisela-Gymnasium in Schwabing begleitet hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler seit über 30 Jahren auf ihrem Weg zum Abitur.
Verschärfter Verweis
Einen verschärften Verweis kann nur das Direktorat aussprechen. Diese Ordnungsmaßnahme kann bei einem schwerwiegenderem Fehlverhalten ausgesprochen werden, ohne dass es eines Vorlaufes bedarf. Außerdem ist es möglich, dass sich Verweise summieren, dann kann der zuletzt erteilte Verweis verschärft werden, in der Regel der dritte.
Klassenkonferenzen
Klassenkonferenzen können im Beisein der Erziehungsberechtigten einberufen werden, um die Häufung von Fehlverhalten zu ergründen. Im Ergebnis soll die Klassenkonferenz zu Vereinbarungen kommen, die dem Schüler helfen, sich in Zukunft an die Regeln zu halten.
Wenn ein Schüler in einem Schuljahr schon zu einer Klassenkonferenz geladen wurde, dann wird diese Maßnahme im Folgejahr nicht wiederholt. In solchen Fällen muss sich der Schüler sofort vor dem Disziplinarausschuss verantworten.
Unterrichtsausschluss
Die nächste Ordnungsmaßnahme nach einer Häufung von Verweisen und eventuell verschärften Verweisen kann ein Unterrichtsausschluss sein. Diese Maßnahme kann, abhängig vom Zeitumfang, nur das Direktorat oder der Disziplinarausschuss beschließen. Beim Unterrichtsausschluss darf der Schüler nicht am Unterricht teilnehmen, muss sich aber vor Unterrichtsbeginn im Direktorat melden und seine Aufgaben vorlegen, die er für diesen Tag aufgehabt hat. Dann wird er mit neuen Arbeitsaufträgen nach Hause geschickt. Er muss gegen 14 Uhr ein zweites Mal in die Schule kommen und erhält die Hausaufgaben mitgeteilt, die seine Klasse am selben Tag aufbekommen hat.
Disziplinarausschuss
Hat keine der oben erläuterten Maßnahmen zum gewünschten Erfolg geführt oder liegt ein besonders gravierender Vorfall vor, der den Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule gefährdet, kann der Schulleiter den Disziplinarausschuss einberufen. Der Disziplinarausschuss ist ein neunköpfiges Gremium, dem der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter sowie sieben weitere, von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte angehören. Dieser Ausschuss hört den Schüler und seine Erziehungsberechtigten an und beschließt eine Maßnahme. Den Eltern gemeinsam mit dem Schüler oder der Schülerin steht das Recht zu, eine Lehrkraft des Vertrauens hinzuzuziehen und/oder einen Vertreter des Elternbeirates als Beistand zu benennen. Der Disziplinarausschuss kann dem Schüler auch die Androhung der Entlassung oder die Entlassung selbst aussprechen. Eine Androhung der Entlassung erlischt nicht automatisch mit Ende des Schuljahres.
Permanente Auffälligkeiten
Die Praxis hat gezeigt, dass Schüler, die sich permanent ihren Schülerpflichten entziehen – insbesondere was die häusliche Nach- und Vorbereitung betrifft – meist auch in einem neuen Schuljahr wieder auffällig werden. Um diesem Phänomen sinnvoll begegnen zu können, hat sich die Schulfamilie schon vor einiger Zeit auf folgende zusätzliche Regelungen bei einer Häufung von Maßnahmen im vorausgegangenen Schuljahr geeinigt:
Im Folgejahr wird schon der zweite Verweis verschärft, wenn im Jahr zuvor drei oder mehr Verweise erteilt werden mussten. Wer bereits zu einem pädagogischen Gespräch in Form einer „Klassenkonferenz“ einbestellt wurde, erhält diese Chance nicht mehr im darauf folgenden Schuljahr. Er muss sich bei entsprechender Häufung von Ordnungsmaßnahmen im nächsten Schuljahr vor dem Disziplinarausschuss verantworten.
Schlussbemerkungen
Erziehung muss sich immer an den Erfordernissen und Eigenschaften des Individuums orientieren. In diesem Sinne stellt auch die Hierarchie der Erziehungsmaßnahmen eine Rahmenvorgabe dar, die helfen soll, bei vergleichbaren Fällen von vorne herein Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Der Ermessensspielraum und der durch das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vorgegebene Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind stets auf die Besonderheiten des konkreten Einzelfalls abzustellen.
Die Mitarbeiterin im Direktorat führt eine individuelle Liste, in der alle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vermerkt sind. Schüler können diese Liste jederzeit einsehen. Sofern in diesem Konzept bei Häufung von Fehlverhalten Regelungen getroffen sind, welche Entscheidungen im Folgejahr beeinflussen, werden diese in geeigneter Weise auch in der Liste des Folgejahrs geführt.
Selbstverständlich müssen aber sämtliche Vorkommnisse aus vergangenen Jahren in die Ermessensabwägung einbezogen werden. Dies betrifft insbesondere den Fall, dass sich ein Schüler vor dem Disziplinarausschuss für sein Verhalten rechtfertigen muss.
Doris Kosiol, Mitarbeiterin im Direktorat
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