Herzlich willkommen auf der Website des Gisela-Gymnasiums

Das Gisela-Gymnasium ist eine Schule im Herzen Schwabings, direkt neben dem Elisabethplatz. Mit seiner Jugendstilfassade trägt das 1904 errichtete und unter Denkmalschutz stehende Schulgebäude zum unverwechselbaren Charme dieses Platzes bei.

In den Weihnachtsferien 2024/2025 ist die Schule
von Samstag, 21.12.2024 bis einschließlich Montag, 06.01.2025 geschlossen.

Aktuelles:

Das Gisela-Gymnasium wünscht eine besinnliche Weihnachtszeit
und ein gutes neues Jahr 2025

Die Schülerinnen und Schüler des W-Seminars „Z.“ (22/24) recherchierten eineinhalb Jahre zur Kultur und Geschichte der europäischen Rom-Völker. Zum Abschluss ihrer Seminarzeit präsentierten sie interessante wissenschaftliche Arbeiten [Link Liste Arbeiten] und schon vorher brachten sich in eine Reihe von besonderen Projekten ein. Am 8.11.23 gestalteten sie eine Performance zum alljährlichen „Tag der Quellen“ im Münchner Volkstheater. Eben diese Performance wiederholten sie auf Anfrage beim offiziellen Gedenkakt für die Opfer des Nationalsozialismus am 24.1.24 im Bayerischen Landtag.

Eva Straub-Kölcze

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Oben offen klein

Link zum Video der Bodypercussion

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Kunst Kunst am Bau 1 2022 23 web Kunst Kunst am Bau 2 2022 23 web

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Gisela-Kunst am Bau

Josephsplatz gesamt schmaler Ausschnitt web

Rund 50 Giselanerinnen und Giselaner haben unter der Leitung von Herrn StR Glotz ein künstlerisches Großprojekt realisiert und eine Reihe imposanter Großformate geschaffen, die am Josephsplatz bestaunt werden können!

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Rede der bayerischen Staatsministerin für Unterricht und Kultus, Frau Anna Stolz, anläßlich des Festaktes "40 Jahre Inklusion am Gisela-Gymnasium" am 05.11.2024

Stolz Festakt web

40 Jahre Gisela Inklusion

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Urkunde Klimaschule in Bronze 20232928 Kopie

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WK IV BASKETBALL MANNSCHAFT IST BAYERISCHER MEISTER 2024!!

Die Giselaner sind Bayerischer Meister im Basketball WK IV! Das Gisela Gymnasium gewinnt im Landesfinale gegen Bamberg mit 72:76. Nach den lockeren Erfolgen im Bezirk und in Südbayern stand das Endspiel die gesamte Spielzeit auf des Messers Schneide. Vier Minuten vor dem Ende ging das Kopf-an-Kopf-Rennen (Viertelergebnisse: 21:18, 14:16, 16:21, 21:21) beim Stande von 66:66 in die alles entscheidende Phase. Zwei erfolgreiche Dreier sorgten letztlich für die ausschlaggebenden „Big Points“. Topscorer des Spiels war John Janetzke (IBAM) mit 39 Punkten.
Die Giselaner konnten sich mit einer tollen Teamleistung für die knappe Niederlage im letzten Jahr revanchieren.

Bild1 BasketballJungs kleinH.v.l: Coach Lipsky, Finn Grüger, Niklas Höllriegel, Maximilian Niedermeyer, Hugo Dengel, Nico Maikish, Flo Hochheim
V.v.l: Theo Bodewees, Luca Hochheim, John Janetzke, Franz Weinberger, Kian Gerstberger

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Ausbildungsrichtungen

Das Gisela-Gymnasium bietet mit der naturwissenschatlich-technologischen und der sprachlichen zwei Ausbildungsrichtungen an.

Inklusion am Gisela

Das Gisela-Gymnasium in Schwabing begleitet hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler seit über 30 Jahren auf ihrem Weg zum Abitur.

Unser Selbstverständnis

Das Gisela-Gymnasium ist eine kosmopolitische Schule mit festen Wurzeln in München-Schwabing und internationalen Kontakten.

Der Gute Geist des Gisela-Gymnasiums

Grundgedanken

Anders als z.B. Tiere, deren Verhalten von der Natur vorgegeben und durch Instinkte gesteuert wird, müssen Kinder und junge Menschen erst erlernen, sich im Umgang mit anderen Menschen, in der Gesellschaft und generell in der Welt „richtig“ zu verhalten. Hierzu bedarf es der Erziehung. Ausgangspunkt aller schulischen Erziehungsbemühungen ist also die anthropologische Konstante der Erziehungsbedürftigkeit des Menschen.

Durch die Erziehung werden den Kindern und Jugendlichen Orientierung und Werte vermittelt und es wird Ihnen die Entwicklung einer eigenen Identität und autonomen Persönlichkeit ermöglicht, damit sie in zunehmenden Maße nicht nur ihr eigenes Leben verantwortungsbewusst gestalten, sondern auch Verantwortung in der und für die Gesellschaft und für die Lebensgrundlagen der Menschen übernehmen sowie sich für die Werte einer freien, demokratischen und sozialen Gesellschaft einsetzen und diese verteidigen.

Erziehung erfolgt zunächst durch die engsten, meist familiären, Bezugspersonen der Kinder, in der Regel die Eltern, die nach dem deutschen Grundgesetz (Art. 6 GG) nicht nur erziehungsberechtigt, sondern auch zur Erziehung verpflichtet sind. Da auch Kinder Bürger des Staates sind, der seinerseits nicht nur Bildungseinrichtungen zur Verfügung stellt und durch sozialstaatliche Leistungen, wie z.B. Kindergeld, Eltern unterstützt, sondern auch bestimmte Erwartungen an die späteren Erwachsenen als Mitglieder der Gesellschaft stellt, ist Erziehung nicht Privatsache – zumindest nicht in allen Bereichen. Daher greifen der Staat bzw. vom Staat anerkannte Institutionen bereits früh im Leben der Kinder in die Erziehung und damit in die Rechte von Eltern und Kindern ein: Zunächst über freiwillig besuchte Kindergärten und Kindertagesstätten, ab dem sechsten Lebensjahr dann verbindlich über die aus Art. 7 Abs. 1 GG abgeleitete neunjährige Schulpflicht. Durch die damit verbundene zunehmende nicht nur zeitliche, sondern auch entwicklungsbedingte Ablösung der Kinder von den Eltern wird die Schule in vielen Bereichen zum gleichberechtigten und oftmals wichtigsten Akteur in der Erziehung der Jugendlichen, was eine besondere Erziehungspartnerschaft von Eltern und Schule voraussetzt. Erziehungspartnerschaft bedeutet die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten und Schule mit dem Ziel, die positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu fördern und ihnen umfassende Bildung zu ermöglichen. Dabei steht immer das individuelle Wohl der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt.


 

Erziehung verläuft nicht konfliktfrei. Zu vielfältig sind unterschiedliche Situationswahrnehmungen und Situationsinterpretationen durch Jugendliche und Erwachsene; zu unterschiedlich sind auch Interessen, Erwartungen und Bedürfnisse von Eltern, Kindern und der Schule. Ein zentrales Ziel der Erziehung ist daher der gewaltfreie, konstruktive Umgang mit Konflikten. Dies erfordert u.a. Wertschätzung abweichender Meinungen, respektvolle Interaktion und Kommunikation, die Fähigkeit zum Perspektivenwechsel, Empathie und Beharrlichkeit, Kreativität und Kompromissfähigkeit – Verhaltensweisen und Fähigkeiten, die Erwachsene Kindern und Jugendlichen nicht nur vermitteln, sondern auch als Vorbilder vorleben müssen.

Erziehung bedeutet, jungen Menschen Orientierung auf ihrem Weg im Leben und in ihre Zukunft zu geben. Kinder und Jugendliche brauchen auf diesem Weg zum Erwachsenwerden „Leitplanken“, die ihnen von vertrauenswürdigen Erwachsenen vorgeben werden. Diese „Leitplanken“ müssen umso enger sein, je jünger und hilfsbedürftiger die Kinder sind. Mit zunehmendem Alter und zunehmender Reife müssen Jugendliche aber auch immer mehr die Gelegenheit haben, selber Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen, selbst wenn sich diese als falsch erweisen sollten oder von Erwachsenen so interpretiert werden. Verantwortungsbewusstsein und Mündigkeit entwickeln sich nicht von selbst, sondern müssen erlernt und geübt werden. Daher müssen erziehende Erwachsene permanent das Spannungsfeld zwischen Lenkung und Freiheit ausbalancieren. Die wichtigsten Ressourcen dafür sind Vertrauen in die Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen und empathische menschliche Zuwendung.

Erziehung endet mit der Volljährigkeit, also mit dem 18ten Geburtstag. Es liegt auf der Hand, dass ein politisch definiertes und gesetzlich festgelegtes Volljährigkeitsalter nicht automatisch mit individuellen Entwicklungs- und Reifungsverläufen korreliert. Gleichwohl bedeutet die Volljährigkeit, dass der junge Erwachsene nun nicht nur (nahezu) alle Rechte als Staatsbürger ausüben darf und soll, sondern auch, dass er nunmehr für sein Handeln und Unterlassen die vollständige Verantwortung trägt. Dem muss auch die Schule Rechnung tragen, indem sie den Kindern und Jugendlichen auf dem Weg zur Volljährigkeit Schritt für Schritt zunehmend mehr (Eigen-)Verantwortung zugesteht, diese aber auch einfordert.

Die Volljährigkeit und damit die Selbstverantwortlichkeit bringen es mit sich, dass Ordnungsmaßnahmen gegenüber den jungen Erwachsenen nur dann erfolgen, wenn sie zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule unverzichtbar sind oder sie zur Gefahrenabwehr, insbesondere für die Rechte Dritter, geboten sind. Gleichwohl begleitet die Schule aufgrund ihres Bildungsauftrages die volljährigen Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule und dokumentiert deren Bildungsweg. Deswegen registriert die Schule weiterhin problematische Verhaltensweisen (z.B. Schulversäumnisse, häufige Verspätungen u.ä.) und informiert die jungen Erwachsenen in geeigneter Weise über Fehlentwicklungen.

Junge Menschen darauf vorzubereiten und dahin zu führen, den Staat und die Gesellschaft mitzugestalten sowie Verantwortung für sich selbst, ihr Umfeld, die Gesellschaft, den freien, demokratischen und sozialen Rechtsstaat sowie die Lebensgrundlagen der Menschheit zu übernehmen, ist ein zentrales Ziel schulischer Bildung und Erziehung. Dabei wird die Schule die jungen Erwachsenen auch nach dem Eintritt der Volljährigkeit gerne unterstützen.

Zentrale Erziehungsaspekte in unserer Schule

Damit schulische Erziehung und die Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten gelingen, ist es sinnvoll und zielführend, wenn unterschiedliche Lehrkräfte bzw. Eltern und Lehrkräfte in ähnlichen Situationen vergleichbare Werte und Ziele vertreten und entsprechende Entscheidungen treffen. Aus diesem Grund hat die Schulfamilie des Gisela-Gymnasiums einen Konsens über die pädagogische Arbeit der Schule erarbeitet.

Grundlage dieses pädagogischen Konsenses ist der von der langjährigen Schulleiterin des Gisela-Gymnasiums, OStDin i.R. Marianne Achatz (Schulleiterin 2001-2020) so bezeichnete und authentisch vertretene Gute Geist des Gisela-Gymnasiums, dem sich ihr Nachfolger OStD Christoph Pfaffendorf und die gesamte Schulfamilie weiterhin verpflichtet fühlen.

Der Gute Geist des Gisela-Gymnasiums fußt auf folgenden Säulen:

Mensch vor Technik

Schule, Bildung und Erziehung beruhen auf menschlicher Interaktion und Kommunikation. Lernen und Bildung sind Beziehungsarbeit: Lernen geschieht in Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern, Schülerinnen und Schülern untereinander, in der Schulgemeinschaft. Die Schulfamilie des Gisela-Gymnasiums vertritt ein humanistisches Menschenbild (Individuum, Freiheit, Menschenwürde) und das humboldtsche Bildungsideal. Das Ziel jeglicher Bildung sind die Persönlichkeitsentwicklung, die möglichst breite Entfaltung der Talente und Potenziale der Schülerinnen und Schüler, die Erziehung Jugendlicher zu selbstverantwortlichen, wertorientierten und mündigen Bürgern. Lernen, schulische Erziehung und Bildung basieren auf der Auseinandersetzung der Schüler mit dem Lerngegenstand unter pädagogischer Anleitung der Lehrkraft und in Bezug zur personalen und nicht-personalen Umwelt. Zu Geräten und Medien kann man keine Beziehung aufbauen, sie können nur Hilfsmittel innerhalb des Lernprozesses sein. Daher haben die Digitalisierung und der Medieneinsatz eine dienende Funktion, sie sind nicht Zweck an sich. Neben vielen positiven Aspekten bringen die Neuen Medien und insbesondere das Smartphone für Kinder und Jugendliche auch unerwünschte Nebenwirkungen mit sich. Im schulischen Kontext sind das besonders die Medienabhängigkeit (z.B. Onlinesucht, Social-Media-Sucht, Spielsucht), das Cybermobbing (in erster Linie über Messenger wie Whatsapp) sowie Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen durch Ablenkung. Daher liegt ein Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit in der Prävention dieser Digitalisierungsnebenwirkungen.

Respektvoller Umgang

Umgangsformen sind kein Selbstzweck, sondern unverzichtbar für das erfolgreiche Miteinander einer sehr heterogenen sozialen Gemeinschaft und Gesellschaft. Umgangsformen unterliegen Traditionen und gesellschaftlichen Konventionen, sind aber gleichwohl nicht beliebig. Vielmehr sind Umgangsformen identitätsstiftend und beschreiben das Verhalten, das innerhalb der Gesellschaft als besonders positiv oder negativ bewertet und angesehen wird. Höflichkeit und ein freundliches Auftreten gegenüber allen Mitgliedern der Schulfamilie tragen zu einem positiven und angenehmen Arbeitsklima bei. Gleichzeitig werden die Jugendlichen auf die Erwartungen vorbereitet, die die Arbeitswelt an sie stellen wird. Deswegen ist es wichtig, dass die Jugendlichen dafür sensibilisiert werden, wie ihr Verhalten, ihre Ausdrucksweise, ihr Auftreten und ihre Kleidung auf andere Menschen wirken bzw. von diesen wahrgenommen und interpretiert werden können. Dies gilt umso mehr gegenüber Menschen mit anderen kulturellen oder religiösen Vorstellungen und Traditionen. Dadurch sollen die Jugendliche lernen zu verstehen, welchen Unterschied es macht, ob man z.B. jemanden anlächelt und grüßt, ausreden lässt, „danke“ und „bitte“ sagt, die Tür aufhält oder etwas Heruntergefallenes aufhebt, oder ob man sich in für einen Arbeitsplatz nicht angemessener Kleidung (zerrissen, halbnackt, gammelig usw.), mit Baseballkappe oder kaugummikauend in der Schule bzw. im Unterricht präsentiert.

Lehrkräfte haben hier eine besondere Vorbildfunktion.

Verantwortung und Sauberkeit

Der Begriff Verantwortung ist vielschichtig und bezeichnet zunächst die Verantwortung für sein eigenes Verhalten und die daraus entstehenden Folgen. Die Kinder und Jugendlichen lernen, für ihr Handeln geradezustehen gegenüber sich selbst, gegenüber ihren Eltern, den Lehrkräften/der Schule, gegenüber ihren Mitschülern. Hierunter fällt auch die Verantwortung für den eigenen Lernfortschritt und Bildungserfolg, für den pfleglichen Umgang mit Schulbüchern, dem Arbeitsmaterial sowie der gesamten Lernumgebung.

Verantwortung meint aber auch das Eintreten für alles, was man durch sein eigenes Tun positiv beeinflussen kann: Die Sauberkeit im Klassenzimmer, im Schulhaus und im Pausenhof, das in den Mülleimerwerfen von Abfall, auch wenn er nicht von einem selbst stammt, das Reinigen der Klassenzimmer, Tafeln und Whiteboards, die Pflege von Pflanzen im Klassenzimmer. Es liegt auf der Hand, dass das Verschmieren von Tischen und Wänden, das Durchbohren von Tischen, das Abschrauben von Stuhllehnen und ähnliche in Schulen leider verbreitete Verhaltensweisen mit dem Guten Geist am Gisela-Gymnasium nicht vereinbar sind und daher nicht hingenommen werden.

Zuverlässigkeit

Auch Zuverlässigkeit ist eine Form der Verantwortung: Zuverlässigkeit in der Erfüllung schulischer Pflichten wie das sorgfältige Erledigen von Hausaufgaben oder das Mitbringen von Heften, Büchern und weiterem Unterrichtsmaterial, aber auch in Hinblick auf Pünktlichkeit und übernommene oder übertragene Aufgaben wie den Ordnungsdienst in der Klasse, die Führung des Klassenbuches oder die Abgabe bzw. Rückgabe von Prüfungsarbeiten oder Rundschreiben.

Zur Zuverlässigkeit gehört auch die Einhaltung schulischer Regeln, sei es der Klassenregeln oder sei es der Regelungen der Hausordnung oder der Handy- und Tabletregeln.

Damit die Jugendlichen später in der Gesellschaft und im Staat Verantwortung übernehmen können, steigen die Erwartungen der Schule an die Verantwortung und die Zuverlässigkeit der Schülerinnen und Schüler mit zunehmendem Alter. Einmalige oder seltene Unzuverlässigkeiten können gerade bei jüngeren Schülern vorkommen, wiederholte oder gar dauerhafte Verantwortungslosigkeit und Unzuverlässigkeit sind jedoch nicht tolerierbar. Deswegen werden über die Hausaufgabenerledigung, das Mitbringen von Arbeitsmaterial, die Pünktlichkeit der Schüler u.Ä. zentrale Listen geführt. Nötigenfalls werden von den Lehrkräften oder dem Direktorat unterstützende Erziehungsmaßnahmen ergriffen.

Besonders zuverlässige Kinder und Jugendliche, d.h. Schülerinnen und Schüler, gegen die im ganzen Schuljahr keine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme ergriffen werden musste, werden dafür am Schuljahresende in geeigneter Weise ausgezeichnet.

Konfliktfähigkeit

Wo viele Menschen mit unterschiedlichen Interessen und Wahrnehmungen aufeinandertreffen, entstehen Konflikte. Der Umgang mit Meinungsverschiedenheiten, kollidierenden Interessen und Auseinandersetzungen ist eine Entwicklungsaufgabe von der Kindheit über die Jugend bis zum Erwachsenenalter. Zugleich ist Konfliktfähigkeit eine unverzichtbare Kompetenz in der Berufswelt und in einer friedlichen, demokratischen Gesellschaft.

Konfliktfähigkeit erfordert folgende Handlungskompetenzen:

Abstand von der emotionalen Ebene: Um eine konstruktive Konfliktlösung zu ermöglichen, ist es nötig, von der emotionalen Ebene Abstand zu nehmen und den Konflikt sachlich auf der Inhaltsebene zu erörtern. Dies bedeutet, dass persönliche Angriffe vermieden werden müssen und stattdessen der Fokus auf dem konkreten Konflikt und dessen Lösung liegt.

Einfühlungsvermögen und frühzeitiges Erkennen von Konfliktsituationen: Um Konflikte effektiv bewältigen zu können, ist es wichtig, ein gutes Gespür für zwischenmenschliche Prozesse zu haben und frühzeitig Konfliktsituationen zu erkennen. Dies ermöglicht es, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um den Konflikt zu entschärfen oder zu vermeiden.

Keine Scheu vor Konflikten: Konflikte muss man nicht immer vermeiden, Respektvoll und sachlich ausgetragen, können sie eine Chance für Verbesserungen und Fortschritt sein. Daher sollten Konflikte nicht grundsätzlich als etwas Negatives betrachtet werden.

Empathie und Bereitschaft, die Ansichten der anderen Seite zu verstehen: Eine wichtige Voraussetzung für konfliktfähiges Handeln ist die Fähigkeit, sich in die Lage der anderen Konfliktpartei hineinzuversetzen und deren Ansichten und Standpunkte zu verstehen selbst wenn man sie nicht teilt.

Toleranz und interkulturelle Kompetenz

Toleranz ist ein grundlegender Faktor menschlicher Interaktion, der ein friedliches Zusammenleben ermöglicht, bei dem jeder seine Individualität bewahren kann. Toleranz beinhaltet das Akzeptieren und Hinnehmen anderer Meinungen, Überzeugungen, Verhaltensweisen, Vorlieben, Religionen, Kulturen und Weltanschauungen, soweit diese mit den Grundwerten einer freien, demokratischen Gesellschaft vereinbar sind. Toleranz bedeutet aber nicht nihilistische Beliebigkeit, sondern auch die Bereitschaft, seine eigenen Überzeugungen und Werte beharrlich gegenüber Andersdenkenden zu vertreten, jedoch geprägt von Respekt und Freundlichkeit. Respekt und Wertschätzung gebieten auch, Toleranz in Bezug auf die eigenen Standpunkte und das eigene Auftreten von Andersdenkenden nicht bis über die Grenzen der Zumutbarkeit hinaus zu erwarten oder gar einzufordern. Die Fähigkeit des Perspektivenwechsels ist hierfür eine unverzichtbare Voraussetzung.

Die Vielfalt der nationalen, kulturellen, religiösen und individuellen Prägungen und Erfahrungen jeder und jedes Einzelnen an unserer Schule werden seit jeher als Bereicherung und nicht als Bedrohung wahrgenommen. Folgerichtig wurde das Gisela-Gymnasium als „Schule ohne RassismusSchule mit Courage ausgezeichnet – eine Auszeichnung, der wir uns jeden Tag aufs Neue würdig erweisen wollen.

Inklusion

Inklusion“ steht für die konsequente Wertschätzung der menschlichen Andersartigkeit und Verschiedenartigkeit. In diesem Verständnis stellen Menschen mit Behinderung eine Bereicherung der menschlichen Vielfalt dar. Unsere Schule achtet und schützt die Rechte der Behinderten und stellt auf allen Ebenen aktiv Möglichkeiten bereit, um den Bedürfnissen der behinderten Mitglieder der Schulgemeinschaft gerecht zu werden. Das Gisela-Gymnasium, als eines von zwei Münchner Gymnasien mit dem Profil Inklusion, deckt das gesamte Spektrum der Inklusion ab, widmet sich aber in besonderem Maße der Inklusion Hören und begleitet hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler seit 1984 auf ihrem Weg zum Abitur. Einzelinklusion findet in allen Klassen und Jahrgangsstufen statt. Außerdem gibt es ab der 5. Jahrgangsstufe sog. „A-Klassen“, in denen Hörende und Hörgeschädigte sowie Kinder und Jugendliche mit anderen Beeinträchtigungen in akustisch speziell ausgestatteten Klassenräumen in kleinen, gemischten Lerngruppen unterrichtet werden. Abgesehen von der nötigen technischen Raumausstattung sind die „A-Klassen“ ein regulärer Bestandteil des Klassensystems. Kinder und Jugendliche eignen sich während der Gymnasialzeit tragfähige Strategien für den Umgang mit „ihrer“ Behinderung an. Die Lehrkräfte aller Fachschaften fördern gezielt ein kooperatives Klima des gegenseitigen Respekts. Inklusionsfahrten stärken den Zusammenhalt. Externe Partner (ebz München u.a.) eröffnen langfristige Perspektiven für ein Leben mit Hörbehinderung. Neben regelmäßigen Schüler-für-Schüler-Projekten zum Thema Hörschädigung bietet die Inklusion Hören allen Schülerinnen und Schülern vielfältige Ressourcen, insbesondere die Chancen einer vertieften visuellen Kommunikation. Impulse zum Erlernen der deutschen Gebärdensprache werden immer wieder gegeben. Für alle Mitglieder der Schulfamilie ist die durch Inklusion ermöglichte direkte Erfahrung der unterschiedlichen Lebenswelten eine Bereicherung.

Pädagogische Praxis

Die Vermittlung und Verinnerlichung von Werten und das Erreichen pädagogischer Ziele erfolgen nicht auf dem Papier, sondern bedürfen einer Vielzahl von konkreten Anwendungs-, Lern- und Übungsmöglichkeiten – für Lehrkräfte wie Kinder und Jugendliche.

Das Gisela-Gymnasium verfolgt daher seine pädagogischen Kernanliegen über den täglichen Unterrichts- und Schulbetrieb hinaus, teils mit externen Partnern, mit einer Fülle von punktuellen oder kontinuierlichen Projekten und Aktionen für alle Jahrgangsstufen. So gibt es an unserer Schule Programme zur Suchtprävention (Erlebnisparcours), zur Sexualerziehung (MFM), zu Alltagskompetenzen (Schule des Lebens), zur Selbstbehauptung & Zivilcourage (Zamg´rauft), zur Medienerziehung (Websurfer, Handygarage, Aktuelle Stunde), zur Resilienz und Stresskompetenz (Stark!), zur Persönlichkeitsentwicklung, Selbstreflexion und Lebenskompetenz (Glück, Philosophie, Lebenskunde, Meet a…, Challenge accepted), zur Förderung von Kreativität und Problemlösungskompetenz (Freie Werkstatt), Schulhauspflege (Gisela-Geister).

Das Gisela-Gymnasium engagiert sich als Klimaschule, veranstaltet Besinnungstage und ermöglicht Jugendlichen die Mitarbeit bei der internationalen Schülerzeitung Trait d´union. Kunst und Kreativität werden durch Ausstellungen, Workshops und Wahlkurse gefördert, die Teilnahme an den Schultheatergruppen ebenso wie an der Zauberschule bietet eine hervorragende Möglichkeit zur Persönlichkeitsentwicklung. Mehrere Musikensembles über Big Band, Chöre und Bodypercussion eröffnen den Kindern und Jugendlichen neue Erfahrungswelten. Zahlreichen Sportgruppen (z.B. Tennis, Basketball, Fußball) erringen nicht nur immer wieder hervorragende Platzierungen bei den jeweiligen Meisterschaften, sondern fördern auch in besonderem Maße Zuverlässigkeit, Teamgeist und Leistungsbereitschaft. Eine besondere Rolle mit seinen speziellen Anforderungen an die Kognition und Konzentration nimmt das Schachspiel ein. Auch hier erzielen die Giselaner bei den landesweiten Wettkämpfen herausragende Leistungen. Verantwortung fördern und fordern in besonderem Maße die Gruppen des Schulsanitätsdienstes, des Technikteams, der Tutoren, der Bienenzucht und des Schulgartens. Verschiedenste Förder- und Intensivierungskurse, von Schüler-helfen-Schülern über Fremdsprachenangebote, Mathematiktage und naturwissenschaftliche Arbeitsgruppen bis hin zur Gisela-Akademie, in der sich besonders interessierte Jugendliche engagieren, runden die pädagogisch wirksamen Aktionsfelder ab. Ein Schulhund und ein Lesehund bereichern die pädagogische Arbeit am Gisela-Gymnasium mit Elementen der Tierpädagogik.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Grundsätze

Es wäre naiv anzunehmen, dass Kinder und Jugendliche immer von sich aus und ohne Konflikte die pädagogisch gewünschten Verhaltensweisen an den Tag legen. Meist müssen sie diese erst erlernen und oftmals müssen von den Lehrkräften hierzu gezielte Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden. Derartige Maßnahmen stellen immer einen Eingriff in die Rechte der Jugendlichen dar und bedürfen daher einer klaren und transparenten Begründung und Vorgehensweise. Sowohl Erziehungs- als auch Ordnungsmaßnahmen haben immer das Ziel einer von Einsicht getragenen Verhaltensänderung auf Seiten der Schülerinnen und Schüler und nie Strafcharakter. Dabei sind Erziehungsmaßnahmen „kleinere“ Eingriffe in die persönliche Freiheit der Jugendlichen, während Ordnungsmaßnahmen neben der erwünschte Verhaltensänderung auch eine Missbilligung vorangegangenen Verhaltens ausdrücken. Da diese Missbilligung die durch das das Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrechte des Kindes bzw. Jugendlichen tangiert, sind Ordnungsmaßnahmen nur zulässig, wenn sie gesetzlich geregelt sind. Alle in Bayern zulässigen Ordnungsmaßnahmen sind in Artikel 86 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) aufgeführt.

Schülerinnen und Schüler können sich jederzeit über die sie betreffenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen informieren (Herr Bauer, Raum 1.02.1). Falls nötig, werden Vorkommnisse aus vergangenen Jahren in die Ermessensabwägung einbezogen, insbesondere wenn sich ein Schüler vor dem Disziplinarausschuss für sein Verhalten verantworten muss.

Maßnahmen werden stets nach folgenden Grundsätzen ergriffen:

       1. Es muss ein legitimer Zweck mit der Maßnahme verfolgt werden.

Legitime Zwecke, die sich aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule ergeben, sind beispielsweise das Einfordern von Hausaufgaben, aber auch das Verhindern von Unterrichtsstörungen, um die Bildungschancen der Mitschüler zu schützen.

2. Die Maßnahme muss geeignet sein, den Zweck zu erreichen.

Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Lehrkraft einen den Unterricht störenden Schüler in die Auszeit schickt oder versäumten Stoff in einer Nacharbeit nachholen bzw. üben lässt.

3. Die Maßnahme muss erforderlich sein.

Das ist dann gegeben, wenn mildere Maßnahmen keinen Erfolg hatten, z.B. weil der betroffene Schüler auf Ermahnungen nicht reagiert oder wiederholt seine Hausaufgaben nicht erledigt hat.

4. Die Maßnahme muss angemessen sein.

Die Maßnahme ist angemessen, wenn der beabsichtigte Zweck nicht außer Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs steht. Letzteres wäre z.B. der Fall, wenn zum Nachholen einer kleinen Übungsaufgabe eine fünfstündige Nacharbeit angeordnet würde.

Aus Gründen der Transparenz und zur Orientierung von Schülern, Eltern und Lehrern wird am Gisela-Gymnasium beim Ergreifen von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eine einheitliche Vorgehensweise praktiziert. Da Erziehung sich jedoch immer an den Erfordernissen und Eigenschaften des Individuums orientieren muss, stellt die im Folgenden skizzierte Hierarchie der Erziehungsmaßnahmen lediglich eine Rahmenvorgabe dar, die helfen soll, bei vergleichbaren Fällen von vornherein Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Der pädagogische Ermessensspielraum und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind stets auf die Besonderheiten des konkreten Einzelfalls abzustellen.

Erziehungsmaßnahmen

Der Sozialdienst (SD)

Ein Sozialdienst wird von einer Lehrkraft bei unsozialem Verhalten verhängt (z.B. wegen Verschmutzung der Schule oder des Klassenzimmers) sowie bei kleineren Vergehen (z.B. wiederholtes Kaugummikauen im Unterricht). Auch das wiederholte oder massive schuldhafte Zuspätkommen (drei Verspätungen bzw. eine Verspätung von mehr als 60 Minuten) führt zu einem Sozialdienst, der in diesem Fall durch das Sekretariat ausgesprochen wird. Schülerinnen und Schüler, die einen Sozialdienst ableisten müssen, melden sich umgehend bei der für Sozialdienste zuständigen Lehrkraft (Herr Withut, Zi. 1.02.1), der die entsprechenden Tätigkeiten vergibt und koordiniert.

Die Nacharbeit (NA)

Die Schule muss dafür sorgen, dass die ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen die vorgesehenen Lern- und Bildungsziele bestmöglich erreichen. Eine Nacharbeit wird angeordnet, wenn Schüler/-innen wiederholt keine Hausaufgabe anfertigen oder ihre Materialien vergessen. In diesem Fall werden die Erziehungsberechtigten von der erteilenden Lehrkraft schriftlich über diese Maßnahme sowie den Tag und die Uhrzeit der Nacharbeit informiert. Die Erziehungsberechtigten bestätigen den Erhalt der Information über eine Nacharbeit durch ihre Unterschrift und die Rückleitung des Schreibens an die ausstellende Lehrkraft.

Die Auszeit (AZ)

Bei anhaltender Unterrichtsstörung trotz mehrfacher Ermahnung kann die Lehrkraft einen Schüler in die Auszeit schicken, um einen störungsfreien Unterricht für die anderen Schülerinnen und Schüler der Klasse zu gewährleisten. Vor dem Ergreifen dieser Maßnahme muss die Lehrkraft den Schüler/die Schülerin explizit auf das Folgen der Auszeit hinweisen („Wenn Du noch einmal den Unterricht störst“). Ein Mitglied der Schulsozialarbeit oder der Schulleitung führt mit dem aus dem Unterricht ausgeschlossenen Schüler ein Gespräch über sein Fehlverhalten. Der Schüler/die Schülerin füllt ein Protokoll aus, in dem reflektiert wird, welche Folgen sein Verhalten für ihn/sie, für die Mitschüler und für die Lehrkraft hatte. Dieses Protokoll bespricht er/sie nach der Reflexion mit der Lehrkraft, die die Auszeit erteilt hat. Das zu Hause von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Protokoll ist am nächsten Tag bei Herrn Withut im Raum 1.02.1 abzugeben.

Die pädagogische Klassenkonferenz (PK)

Wenn Erziehungs- und erste Ordnungsmaßnahmen nicht zur gewünschten Einsicht und Verhaltensänderung auf Seiten der Jugendlichen führen, können – sofern das im konkreten Fall zielführend erscheint – Klassenkonferenzen abgehalten werden, an denen neben dem betroffenen Jugendlichen, den unterrichtenden Lehrkräften dem zuständigen Stufenbetreuer sowie ggf. Schulpsychologinnen, Schulsozialarbeitern und Direktoratsmitgliedern auch die Erziehungsberechtigten teilnehmen. Ziel dieser Konferenzen ist es, die Hintergründe für eine Häufung von Fehlverhalten in Erfahrung zu bringen, dem Jugendlichen ein umfassendes Feedback durch seine Lehrkräfte zu geben und mit ihm/ihr sowie im Rahmen der Erziehungspartnerschaft mit den Erziehungsberechtigten zu Vereinbarungen zu kommen, die dem Jugendlichen helfen, sich in Zukunft an die Regeln zu halten und seinen Pflichten angemessen nachzukommen.

Häufigere Ordnungsmaßnahmen

(Alle möglichen Ordnungsmaßnahmen sind in Art. 86 BayEUG aufgeführt.)

Verweis (V)

Der Verweis stellt die niedrigste Stufe aller Ordnungsmaßnahmen dar (Art. 86 Abs. 2 Nr. 1 BayEUG) und wird bei einer eindeutigen Missbilligung des Schülerverhaltens erteilt mit dem Ziel, eine Wiederholung des beanstandeten Verhaltens zu verhindern und dem Schüler sein Fehlverhalten einsichtig zu machen. Voraussetzung ist, dass dem Schüler/der Schülerin die Unangemessenheit des Verhaltens klar war oder klar sein musste. Ein Verweis kann von jeder Lehrkraft erteilt werden, wenn die Situation es erfordert. Die häufigsten Gründe hierfür sind unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht, Tätlichkeiten gegenüber Mitschülern, unangemessenes Verhalten gegenüber Lehrkräften, Sachbeschädigung oder der unerlaubte Handygebrauch.

Ein Wiederholungsfall ist schwerer zu bewerten als ein einmaliger Vorfall. Bei einer Häufung von Erziehungsmaßnahmen (s.o.) wird daher ebenfalls ein Verweis erteilt. Als Richtwert für eine „Häufung“ innerhalb eines Schuljahres gelten drei Maßnahmen (Sozialdienst, Auszeit, Nacharbeit) in beliebiger Kombination.

Verschärfter Verweis (VV)

Einen Verschärften Verweis kann nur das Direktorat aussprechen (Art. 86 Abs. 2 Nr. 2 BayEUG). Daher wird er auch als „Direktoratsverweis“ bezeichnet. Diese Ordnungsmaßnahme drückt eine sehr deutliche Missbilligung des Schülerverhaltens aus und kann bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten ausgesprochen werden, ohne dass es eines Vorlaufes bedarf. Ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt z.B. vor bei Verletzung eines Mitschülers, bei grober Sachbeschädigung oder bei dem Versuch, sich mittels elektronischer Hilfsmittel eine bessere Prüfungsnote zu erschleichen (Cyberspicking). Bei einer Häufung von „milderen“ Maßnahmen, z.B. drei Verweisen, kann ebenfalls ein Verschärfter Verweis erteilt werden, da ein wiederholtes Fehlverhalten trotz bereits erteilter Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen auf eine stark reduzierte Einsichtsfähigkeit schließen lässt. Ein Verschärfter Verweis hat das Ziel, den Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten deutlich zu machen, dass ein Fehlverhalten vorliegt, das erheblich vom alters- und reifeabhängigen Verhalten vergleichbarer Jugendlicher abweicht und daher eine sofortige Verhaltensänderung erforderlich ist.

Sofern das Fehlverhalten auch strafrechtliche Dimensionen erreicht (z.B. vorsätzliche Körperverletzung oder Gefährdung anderer, Diebstahl und Raub, schwere Sachbeschädigung, Waffenbesitz, Drogenhandel) werden die Jugendpolizei und/oder das Jugendamt zu dem Fall hinzugezogen.

Unterrichtsausschluss (UA)

Eine weitere denkbare Ordnungsmaßnahme nach einer Häufung von Verweisen und eventuell Verschärften Verweisen ist bei schwererem Fehlverhalten der Unterrichtsausschluss (Art. 86 Abs. 2 Nr. 4 BayEUG). Diese Maßnahme kann – abhängig vom Zeitumfang – nur der Schulleiter oder der Disziplinarausschuss beschließen. Ein erster Unterrichtsausschluss wird in der Regel für drei Tage ausgesprochen. Ziel der Maßnahme ist es, z.B. bei massiver und dauerhafter Gefährdung des Bildungs- und Erziehungsauftrags einen geregelten Unterricht für die anderen Schülerinnen und Schüler der Schule/Klasse zu sichern und/oder dem betroffenen Schüler die Bedeutung und Wertigkeit des geregelten Unterrichts in der Schule zu verdeutlichen und so eine Verhaltensänderung zu bewirken.

Beim Unterrichtsausschluss darf der Schüler/die Schülerin nicht am Unterricht teilnehmen, muss sich aber vor Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr im Sekretariat melden und seine Arbeitsaufträge für den Tag abholen. Die Arbeitsaufträge erledigt der Schüler/die Schülerin selbständig zu Hause. Dabei ist er sowohl bei der Bearbeitung des evtl. neuen Stoffes als auch bei der Vorbereitung einer anstehenden Schulaufgabe oder sonstigen Prüfung auf sich allein gestellt, was bewirken soll, dass ihm die Wichtigkeit des schulischen Unterrichts und der Instruktion durch Lehrkräfte deutlich wird. Zusätzlich hat der betroffene Schüler/die betroffene Schülerin die Pflicht, sich nach stundenplanmäßigem Schulschluss über die aufgegebenen Hausaufgaben des Tages zu informieren. Die erledigten Arbeitsaufträge sowie die fälligen Hausaufgaben werden am folgenden Tag wieder im Sekretariat abgegeben. Abgesehen vom Abholen und Abgeben der Arbeitsaufträge und Hausaufgaben gilt für die Zeit des Unterrichtsausschlusses ein Betretungsverbot der Schule.

Disziplinarausschuss

Hat keine der oben erläuterten oder der weiteren in Art. 86 BayEUG vorgesehenen Maßnahmen zur Einsicht und zum gewünschten Erfolg geführt oder liegt ein besonders gravierender Vorfall vor, der den Bildungs- und Erziehungsauftrag oder die Sicherheit in der Schule gefährdet, kann der Schulleiter den Disziplinarausschuss einberufen. Der Disziplinarausschuss ist ein neunköpfiges Gremium, dem der Schulleiter, der Stellvertretende Schulleiter sowie sieben weitere von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte angehören. Dieser Ausschuss hört den Schüler/die Schülerin und seine Erziehungsberechtigten an und beschließt eine Maßnahme mit dem Ziel, endlich Einsicht und eine Verhaltensänderung bei dem betroffenen Kind bzw. Jugendlichen zu erreichen. Den Eltern gemeinsam mit dem Schüler oder der Schülerin steht das Recht zu, eine Lehrkraft des Vertrauens hinzuzuziehen und/oder einen Vertreter des Elternbeirates als Beistand zu benennen. Der Disziplinarausschuss kann dem Schüler/der Schülerin auch die Androhung der Entlassung oder die Entlassung von der Schule aussprechen. Eine Androhung der Entlassung erlischt nicht automatisch mit Ende des Schuljahres.

Permanente Auffälligkeiten

Grundsätzlich beinhaltet jedes neue Schuljahr für alle Schülerinnen und Schüler immer auch die Chance für einen Neuanfang. Diese Chance, sein Verhalten von sich aus in die richtigen Bahnen zu lenken, sollen die Jugendlichen immer wieder bekommen. Allerdings zeigt die Praxis, dass einzelne Schülerinnen und Schüler, die sich permanent ihren Schülerpflichten (z.B. Hausaufgaben, Pünktlichkeit) entziehen oder immer wieder Fehlverhalten (z.B. Schwänzen) zeigen, meist auch in einem neuen Schuljahr wieder auffällig werden. Um diesem Phänomen sinnvoll begegnen zu können, ist der „Geduldsfaden“ bei der Verhängung von Maßnahmen gegenüber diesen Jugendlichen in einem folgenden Schuljahr kürzer, wobei jedoch immer die individuelle Situation und die Schwere des Fehlverhaltens berücksichtigt werden.

Auszeiten, Sozialdienste und Nacharbeiten führen dann i.d.R. schon nach zwei Maßnahmen zum Verweis. Ebenso wird ggf. bereits ein zweiter Verweis verschärft, wenn im Jahr zuvor drei oder mehr Verweise erteilt werden mussten. Wer bereits zu einem pädagogischen Gespräch in Form einer „Klassenkonferenz“ einbestellt wurde, erhält diese Chance normalerweise nicht noch einmal im darauf folgenden Schuljahr, sondern muss sich bei entsprechender Häufung von Ordnungsmaßnahmen im nächsten Schuljahr vor dem Disziplinarausschuss verantworten.

Schlussbemerkungen

Schule als Mikrokosmos ist nicht nur Lernort sondern auch Lebensraum für ca. 900 Schülerinnen und Schüler, die dort auf ca. 110 Lehrerinnen und Lehrer sowie zahlreiche weitere an der Schule tätige Personen treffen. Damit die Schule ein Ort ist, an dem alle am Schulleben Beteiligten bestmögliche Lern- und Arbeitsbedingungen vorfinden und an dem jeder und jede sich wohlfühlen kann, sind klare, transparente Regeln und Vereinbarungen unverzichtbar. Ebenso wichtig ist aber das Bekenntnis aller Mitglieder der Schulfamilie zu den gemeinsamen Werten, die sich im Guten Geist des Gisela-Gymnasiums widerspiegeln.

Kinder und Jugendliche orientieren sich an Erwachsenen. Daher ist das tägliche Vorleben dieser Werte eine zentrale Aufgabe aller Lehrkräfte.

Wenn alle Mitglieder der Schulfamilie sich bemühen, den Guten Geist des Gisela-Gymnasiums jeden Tag aufs Neue mit Leben zu füllen, werden zwar Sanktionen in Form von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nicht völlig vermeidbar sein; sie können aber mehr und mehr in den Hintergrund treten.

Das vorstehende Pädagogische Konzept wurde vom Schulforum des Gisela-Gymnasiums am
25. Juli 2023 verabschiedet und wird im Jahr 2025 evaluiert.

(v9-2023-09-13-chb)

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