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Herzlich willkommen auf der Website des Gisela-Gymnasiums

Das Gisela-Gymnasium ist eine Schule im Herzen Schwabings, direkt neben dem Elisabethplatz. Mit seiner Jugendstilfassade trägt das 1904 errichtete und unter Denkmalschutz stehende Schulgebäude zum unverwechselbaren Charme dieses Platzes bei.

Die Schülerinnen und Schüler des W-Seminars „Z.“ (22/24) recherchierten eineinhalb Jahre zur Kultur und Geschichte der europäischen Rom-Völker. Zum Abschluss ihrer Seminarzeit präsentierten sie interessante wissenschaftliche Arbeiten [Link Liste Arbeiten] und schon vorher brachten sich in eine Reihe von besonderen Projekten ein. Am 8.11.23 gestalteten sie eine Performance zum alljährlichen „Tag der Quellen“ im Münchner Volkstheater. Eben diese Performance wiederholten sie auf Anfrage beim offiziellen Gedenkakt für die Opfer des Nationalsozialismus am 24.1.24 im Bayerischen Landtag.

Eva Straub-Kölcze

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Oben offen klein

Link zum Video der Bodypercussionist*innen

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Kunst Kunst am Bau 1 2022 23 web Kunst Kunst am Bau 2 2022 23 web

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Gisela-Kunst am Bau

Josephsplatz gesamt schmaler Ausschnitt web

Rund 50 Giselaner*innen haben unter der Leitung von Herrn StR Glotz ein künstlerisches Großprojekt realisiert und eine Reihe imposanter Großformate geschaffen, die am Josephsplatz bestaunt werden können!

Planenprojekt Joseph Munchner Merkur web

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Aktuelles:

(Zur Anmeldung bitte auf den grünen Button klicken!)
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Die Präsentation des Informationsabends für die zukünftigen 5. Klassen kann hier aufgerufen werden: Präsentation Info 4 nach 5
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Donnerstag, 11. April 2024, 15 Uhr: Tag der offenen Tür
 
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
 damit unsere zukünftigen Schülerinnen und Schüler (gerne auch mit ihren Eltern) unser schönes Schulhaus kennen lernen können, laden wir die Kinder und Sie herzlich zu unserem „Tag der offenen Tür“ ein, der am Donnerstag, 11. April 2024 um 15 Uhr in der Pausenhalle des Gymnasiums im Untergeschoss startet. 
 
Halten Sie sich diesen Nachmittagstermin doch schon einmal frei.
 
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pfaffendorf, Schulleiter 

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0519 001 Kopie

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Urkunde Klimaschule in Bronze 20232928 Kopie

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Gisela-Gymnasium München: Bayerischer Vizemeister im Basketball!

Das Gisela-Gymnasium München ist Bayerischer Vizemeister in der Sportart Basketball!
Nach einem intensiven Spiel musste man sich mit 65:72 gegen das Dientzenhofer Gymnasium aus Bamberg geschlagen geben. Die Giselaner reisten nach dem Gewinn der Sübayerischen Meisterschaft mit breiter Brust nach Bamberg. Das Spiel entwickelte sich von der ersten Sekunde an zu einem packenden Schlagabtausch. Besonders Leonardo Vertua (26) und Felix Bodewees (12) konnten sich immer wieder erfolgreich durchsetzen und das Spiel bis zur Halbzeitpause (32:36) offen gestalten. Im letzten Spielabschnitt verkürzte Leopold Niedermeyer (8) nochmal auf 3 Punkte. Am Ende fehlte den Giselanern die Energie und man verlor knapp mit 7 Punkten. Bester Werfer war Leonardo Vertua mit 26 Punkten.
Es spielten:
Leonardo Vertua (26), Felix Bodewees (12), Leopold Niedermeyer (8), Henri Helbig (8),
Mateo Gumiel de Soto (4), Martin Todorov (4), Emil Dengel (3), Tim Schein, Luis Degan,
Otto Sandbiller und Lucas Noe

Basketball April 2023 web

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Ausbildungsrichtungen

Das Gisela-Gymnasium bietet mit der naturwissenschatlich-technologischen und der sprachlichen zwei Ausbildungsrichtungen an.

Inklusion am Gisela

Das Gisela-Gymnasium in Schwabing begleitet hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler seit über 30 Jahren auf ihrem Weg zum Abitur.

Unser Selbstverständnis

Das Gisela-Gymnasium ist eine kosmopolitische Schule mit festen Wurzeln in München-Schwabing und internationalen Kontakten.

Vorwort
Die Auffassungen über Erziehung – Inhalte, Ziele, Mittel – sind seit Jahrhunderten vielfältig, nicht selten höchst unterschiedlich und teilweise sogar widersprüchlich. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Pädagogisches Handeln lässt sich daher nicht durch einen abschließenden Kanon regeln. Erziehung muss sich immer an den Besonderheiten des Einzelfalls orientieren und zur Persönlichkeitsentfaltung beitragen.
Andererseits bedingt gerade die Vielfalt der vertretenen Auffassungen, dass es Absprachen unter den Erziehenden geben muss, wenn Erziehung gelingen soll. Es ist zielführend, wenn unterschiedliche Lehrkräfte bzw. Eltern und Lehrkräfte in ähnlichen Situationen vergleichbare Entscheidungen treffen. Aus diesem Grund hat die Schulfamilie des Gisela-Gymnasiums einen Konsens über die pädagogische Arbeit der Schule erarbeitet.

Gemeinsame Werte und Ziele
Respektvoller Umgang
Umgangsformen sind kein Selbstzweck. Sie können aber Achtung und Wertschätzung des Gegenübers ausdrücken. Was sich gehört und was nicht, unterliegt Konventionen und Traditionen. Schüler müssen daher in erster Linie dafür sensibilisiert werden, wie bestimmte Verhaltensweisen auf andere wirken. Wer versteht, dass das Tragen von Mützen und das Trinken während des Unterrichts Desinteresse und mangelnde Wertschätzung signalisieren können, bewertet auch entsprechende Regelungen hierzu mit anderen Augen.
Verantwortung für Sauberkeit
Seine Umgebung nicht achtlos zu verschmutzen, Müll nur in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen, gehört eigentlich zu den Selbstverständlichkeiten, die keiner eigenen Thematisierung bedürfen. Dass Schulen – wie auch Städte und sogar Landschaften – oft ein anderes Bild abgeben, ist ebenso nicht zu bestreiten. Nur auf die Verursacher zu zeigen oder strengere Kontrollen zu fordern, löst das Problem nicht.
Jeder muss gerade in diesen Zeiten, in Bezug auf ein gemeinsames Umweltbewusstsein, Verantwortung nicht nur fordern, sondern auch übernehmen, indem er z. B. auch Müll beseitigt, den er nicht verursacht hat oder andere dazu anhält, Verschmutzungen zu unterlassen. Es stellt daher keine Ungerechtigkeit dar, wenn Lehrkräfte auch unbeteiligte Schüler dazu anhalten, Papierschnipsel, leere Flaschen etc. aufzusammeln und zu entsorgen. Hierzu gehören auch der Haus- und Hofdienst, der am Gisela-Gymnasium im wöchentlichen Wechsel von jeweils einer Klasse verrichtet wird, sowie die Ordnungsdienste in den einzelnen Klassen.
Zuverlässige Erledigung von Aufgaben
Die gewissenhafte Erledigung von Hausaufgaben und übertragenen Aufgaben wie etwa Klassenbuchführung, Ordnungsdienst usw. sichert Bildungserfolg. Die Erwartungen werden selbstverständlich auf das Schüleralter abgestimmt sein. Eine einmalig vergessene Hausaufgabe lässt sich nachholen, bei wiederholt nicht erfolgter bzw. unzulänglicher Erledigung – auch über mehrere Fächer – ist jedoch gezieltes Einschreiten erforderlich. Daher werden vergessene oder unzureichend erledigte Hausaufgaben in einer gemeinsamen Liste aller Fachlehrkräfte der jeweiligen Klasse vermerkt.
Konfliktfähigkeit
Der Umgang mit Meinungsverschiedenheiten, kollidierenden Interessen und Auseinandersetzungen stellt zum einen eine Entwicklungsaufgabe von der Kindheit über die Jugend bis zum Erwachsenenalter dar. Zugleich sichert der Erwerb dieser Kompetenz gesellschaftlichen und beruflichen Erfolg.
Kinder leben naturgemäß in ihrer eigenen Welt. Entsprechend sind Sichtweisen und Reaktionsmuster bei Konfliktsituationen eingeschränkt und auf die eigene Person fixiert. Lehrkräfte und Eltern können aber Strategien vermitteln, Situationen aus unterschiedlichen Perspektiven zu bewerten, sich in andere Menschen hineinzuversetzen oder abweichende Auffassungen einfach nur zuzulassen. Durch Erziehung kann ebenso das Repertoire an Reaktionsmöglichkeiten bei Konflikten gezielt erweitert werden.
Inklusion
 
Inklusion umfasst das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen, den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und das Überwinden von Barrieren. Das Gisela-Gymnasium begleitet hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler seit über 30 Jahren auf ihrem Weg zum Abitur. Mit beiden Lebenswelten im Einklang zu sein, ist nicht immer einfach. Aber es stellt eine große Bereicherung für die Schulfamilie dar, wenn es gelingt.
Toleranz und interkulturelle Kompetenz
Das Gisela-Gymnasium wurde als Schule ohne Rassismus ausgezeichnet. Toleranz gegenüber Fremden und Andersartigen gehört zum gelebten Selbstverständnis der Schule. Als fächerübergreifende Ziele sind die Förderung von Toleranz und der Erwerb interkultureller Kompetenz im Unterricht aller Fächer verankert. Zahlreiche SMV-Aktionen und Aktionstage sowie die Beteiligung an einer internationalen Schülerzeitung unterstützen dieses Anliegen.
Eigenverantwortliches Lernen
Jede Lehrkraft regt eigenverantwortliches Lernen gezielt durch die Gestaltung des Unterrichts an. Neben zahlreichen Zusatzangeboten (individuelle Lernzeit, Sprachbegleitung etc.) wird dieses Ziel insbesondere durch das Projekt Lerncoaching gefördert. Lehrer und eigens hierfür ausgebildete Mitschüler bieten Einzelcoaching, Trainingsprogramme und Workshops zu diesem Thema an. Bei all diesen Angeboten steht die Vermittlung von Lernstrategien, Projekt- und Zeitmanagement, Förderung von Selbstkompetenzen und individuelles Coaching im Mittelpunkt.

 

Erziehungsmaßnahmen
Erziehung findet im schulischen Kontext in erster Linie im Unterricht, aber auch in den zahlreichen Zusatzangeboten des Schullebens statt. Altersbedingte Entwicklungsprozesse spielen eine große Rolle. Lehrkräfte erziehen daher in erster Linie durch ihre Vorbildfunktion, durch die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen, durch individuelles Eingehen auf einzelne Schüler, aber auch durch Ermahnungen und das Einfordern von bestimmten Verhaltensweisen. Auch Mitschülern kommt eine gewisse Bedeutung zu, wenn diese als „Lerncoaches“ oder „Streitschlichter“ besonders qualifiziert sind.
Um auf Fehlverhalten angemessen reagieren zu können, bedarf es aber auch darüber hinausgehender Maßnahmen. Andernfalls würde das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft nicht mehr funktionieren.
Am Gisela-Gymnasium ist aus Gründen allgemeiner Transparenz und Konsequenz bereits vor mehreren Jahren folgende Vorgehensweise vereinbart worden:
Der Sozialdienst
Ihn verhängen Lehrkräfte bei unsozialem Verhalten, z. B. wenn Schüler das Schulhaus verschmutzen oder sich weigern, bei der Säuberung von Unterrichtsräumen mitzuwirken. Ein Sozialdienst kann auch bei kleineren Vergehen wie dem einmaligen Zuspätkommen oder Kaugummikauen im Unterricht ausgesprochen werden. Die Erziehungsberechtigten bekommen in der Regel eine Benachrichtigung, wenn ein Schüler einen Sozialdienst verrichten muss.
Die Nacharbeit
Nicht nur für Erziehung, sondern auch für die Vermittlung von Bildung ist die Schule verantwortlich. Die Nacharbeit wird angeordnet, wenn Schüler wiederholt keine Hausaufgabe anfertigen oder ihre Materialien vergessen. In der Regel informieren die Lehrkräfte die Erziehungsberechtigten per Brief über diese Maßnahme. In diesem Schreiben werden auch der Tag und die Uhrzeit angegeben, wann das Nachholen stattfindet.
Die Auszeit
Bei anhaltender Unterrichtsstörung kann die Lehrkraft einen Schüler in die Auszeit schicken. Ein Mitglied der Schulleitung führt mit dem aus dem Unterricht ausgeschlossenen Schüler ein Gespräch über sein Fehlverhalten. Der Schüler füllt ein Protokoll aus, in dem er reflektiert, welche Folgen sein Verhalten für ihn, für die Mitschüler und für die Lehrkraft hat. Dieses Protokoll bespricht er nach dieser Reflexion mit dem Lehrer, der die Auszeit erteilt hat. Dann nimmt er das Protokoll mit nach Hause und lässt es von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben, sodass dieser von der Maßnahme in Kenntnis gesetzt wird. Das Protokoll ist am darauffolgenden Tag des Vorfalls bei Frau Kosiol im Raum 1.02 abzugeben.
 
Ordnungsmaßnahmen
Bei Ordnungsmaßnahmen handelt es sich ausdrücklich nicht um Strafmaßnahmen, sondern ebenfalls um Erziehungsmaßnahmen, die aber stärker in die Grundrechte des Schülers eingreifen und daher abschließend per Gesetz (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) geregelt sind. Soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen, müssen zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule geeignete Ordnungsmaßnahmen gewählt werden.
Verweis
Der Verweis stellt die unterste aller Ordnungsmaßnahmen dar. Er kann von allen Lehrkräften erteilt werden, wenn die Situation es erfordert. Die häufigsten Gründe hierfür sind unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht, Tätlichkeiten gegenüber Mitschülern, unangemessenes Verhalten gegenüber Lehrkräften oder der unerlaubte Handygebrauch.
Der Wiederholungsfall ist schwerer zu bewerten als ein einmaliger Vorfall. Durch die Häufung wird zudem die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen in Frage gestellt. Daher haben Eltern, Schüler und Lehrkräfte gemeinsam in Schulkonferenzen der vergangenen Jahre beschlossen, dass bei der dritten der oben dargestellten sonstigen Erziehungsmaßnahmen ein Verweis durch das Direktorat erteilt wird. Dies gilt auch, wenn es sich um drei unterschiedliche Erziehungsmaßnahmen, also Nacharbeit, Sozialdienst oder Auszeit handelt.

Verschärfter Verweis

Einen verschärften Verweis kann nur das Direktorat aussprechen. Diese Ordnungsmaßnahme kann bei einem schwerwiegenderem Fehlverhalten ausgesprochen werden, ohne dass es eines Vorlaufes bedarf. Außerdem ist es möglich, dass sich Verweise summieren, dann kann der zuletzt erteilte Verweis verschärft werden, in der Regel der dritte.

Klassenkonferenzen

Klassenkonferenzen können im Beisein der Erziehungsberechtigten einberufen werden, um die Häufung von Fehlverhalten zu ergründen. Im Ergebnis soll die Klassenkonferenz zu Vereinbarungen kommen, die dem Schüler helfen, sich in Zukunft an die Regeln zu halten.
Wenn ein Schüler in einem Schuljahr schon zu einer Klassenkonferenz geladen wurde, dann wird diese Maßnahme im Folgejahr nicht wiederholt. In solchen Fällen muss sich der Schüler sofort vor dem Disziplinarausschuss verantworten.

Unterrichtsausschluss

Die nächste Ordnungsmaßnahme nach einer Häufung von Verweisen und eventuell verschärften Verweisen kann ein Unterrichtsausschluss sein. Diese Maßnahme kann, abhängig vom Zeitumfang, nur das Direktorat oder der Disziplinarausschuss beschließen. Beim Unterrichtsausschluss darf der Schüler nicht am Unterricht teilnehmen, muss sich aber vor Unterrichtsbeginn im Direktorat melden und seine Aufgaben vorlegen, die er für diesen Tag aufgehabt hat. Dann wird er mit neuen Arbeitsaufträgen nach Hause geschickt. Er muss gegen 14 Uhr ein zweites Mal in die Schule kommen und erhält die Hausaufgaben mitgeteilt, die seine Klasse am selben Tag aufbekommen hat.

Disziplinarausschuss

Hat keine der oben erläuterten Maßnahmen zum gewünschten Erfolg geführt oder liegt ein besonders gravierender Vorfall vor, der den Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule gefährdet, kann der Schulleiter den Disziplinarausschuss einberufen. Der Disziplinarausschuss ist ein neunköpfiges Gremium, dem der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter sowie sieben weitere, von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte angehören. Dieser Ausschuss hört den Schüler und seine Erziehungsberechtigten an und beschließt eine Maßnahme. Den Eltern gemeinsam mit dem Schüler oder der Schülerin steht das Recht zu, eine Lehrkraft des Vertrauens hinzuzuziehen und/oder einen Vertreter des Elternbeirates als Beistand zu benennen. Der Disziplinarausschuss kann dem Schüler auch die Androhung der Entlassung oder die Entlassung selbst aussprechen. Eine Androhung der Entlassung erlischt nicht automatisch mit Ende des Schuljahres.

 

Permanente Auffälligkeiten

Die Praxis hat gezeigt, dass Schüler, die sich permanent ihren Schülerpflichten entziehen – insbesondere was die häusliche Nach- und Vorbereitung betrifft – meist auch in einem neuen Schuljahr wieder auffällig werden. Um diesem Phänomen sinnvoll begegnen zu können, hat sich die Schulfamilie schon vor einiger Zeit auf folgende zusätzliche Regelungen bei einer Häufung von Maßnahmen im vorausgegangenen Schuljahr geeinigt:
Im Folgejahr wird schon der zweite Verweis verschärft, wenn im Jahr zuvor drei oder mehr Verweise erteilt werden mussten. Wer bereits zu einem pädagogischen Gespräch in Form einer „Klassenkonferenz“ einbestellt wurde, erhält diese Chance nicht mehr im darauf folgenden Schuljahr. Er muss sich bei entsprechender Häufung von Ordnungsmaßnahmen im nächsten Schuljahr vor dem Disziplinarausschuss verantworten.

Schlussbemerkungen

Erziehung muss sich immer an den Erfordernissen und Eigenschaften des Individuums orientieren. In diesem Sinne stellt auch die Hierarchie der Erziehungsmaßnahmen eine Rahmenvorgabe dar, die helfen soll, bei vergleichbaren Fällen von vorne herein Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Der Ermessensspielraum und der durch das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vorgegebene Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind stets auf die Besonderheiten des konkreten Einzelfalls abzustellen.
Die Mitarbeiterin im Direktorat führt eine individuelle Liste, in der alle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vermerkt sind. Schüler können diese Liste jederzeit einsehen. Sofern in diesem Konzept bei Häufung von Fehlverhalten Regelungen getroffen sind, welche Entscheidungen im Folgejahr beeinflussen, werden diese in geeigneter Weise auch in der Liste des Folgejahrs geführt.
Selbstverständlich müssen aber sämtliche Vorkommnisse aus vergangenen Jahren in die Ermessensabwägung einbezogen werden. Dies betrifft insbesondere den Fall, dass sich ein Schüler vor dem Disziplinarausschuss für sein Verhalten rechtfertigen muss.


Doris Kosiol, Mitarbeiterin im Direktorat

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