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1 Öffnungs- und Unterrichtszeiten

1.1 Die Frühaufsicht in der Eingangshalle beginnt um 07.35 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler gehen aber erst um 07.50 Uhr zu den Unterrichtsräumen in den oberen Stockwerken.

1.2 Ist die zuständige Lehrkraft nach dem Läuten noch nicht beim Unterrichtsraum eingetroffen, sorgt die Klassensprecherin/der Klassensprecher für Ruhe und Ordnung. Fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde begibt sie/er sich zum Sekretariat, um die Abwesenheit der Lehrkraft zu melden und weitere Anweisungen zu erfragen.

1.3 Fehlende, nicht entschuldigte Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Jahrgangsstufe, werden bei der ersten sich bietenden Gelegenheit (spätestens zur 1. Pause) im Sekretariat gemeldet.

1.4 Das Sekretariat sollte in der Regel nur während der Pausen sowie vor und nach dem Unterricht aufgesucht werden.

2 Pausenregelung

Für einen unfallfreien und erholsamen Pausenbetrieb sind folgende Punkte zu beachten:

2.1 Aufenthaltsbereiche für Schülerinnen und Schüler während der Vormittagspausen sind das Erdgeschoss, der Pausenhof und die Pausenhalle. Schülerinnen und Schüler halten sich nur in Ausnahmefällen (schlechte Witterung) in den oberen Stockwerken auf.

2.2 Aus Sicherheits- und Haftungsgründen sind in jedem Fall folgende Pausenbestimmungen zu beachten:
Alle Unterrichts- und Fachräume dürfen während der Pausen nicht betreten werden! Unfallträchtige Betätigungen wie Fang- und Ballspiele sind im gesamten Schulgebäude untersagt!

2.3 Nur die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 bis 12 dürfen während der Vormittagspausen das Schulgelände verlassen.

Es versteht sich von selbst, dass sich die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 und der Oberstufe vor dem Gebäude sowie auf dem Elisabethmarkt so verhalten, dass das Ansehen des Gisela-Gymnasiums keinen Schaden nimmt. Insbesondere sind Abfälle zu beseitigen. Schneeball- werfen, Zigaretten- und Alkoholkonsum sind verboten.

3 Reinhaltung und Ordnung im Schulbereich

3.1 Alle an der Schule Beteiligten sind verpflichtet, im gesamten Gebäude einschließlich seiner Außenanlagen jede Art von Verschmutzung zu vermeiden und für die Ordnung in den Unterrichtsräumen zu sorgen. Insbesondere

  • sind Abfälle in die Papierkörbe zu werfen
  • sind Medien (z. B. Projektoren) und Lehrmittel (z. B. Karten) nach Gebrauch zuverlässig an ihren Aufbewahrungsort zurückzubringen

3.2 Aufgabenbereiche des Ordnungsdienstes/Tafeldienstes:

  • sorgfältige Tafelreinigung (nass mit Wischer) nach jeder Unterrichtsstunde
  • Beschaffung der Putzgegenstände (Schwamm, Tafelputzwasser, Wischer) und der Schreibgeräte (Kreide, Lineal, Geometriedreieck, Zirkel)
  • Entfernen gröberer Abfälle (z. B. Papier, Getränkepackungen) auf dem Boden
    nach Unterrichtsende: Fenster schließen, eventuell Sonnenblenden hochziehen, das Licht löschen, aufstuhlen.

3.3 Das Klassenbuch wird durch eine Schülerin/einen Schüler sorgfältig geführt und verwahrt. Sie/er trägt die Namen der fehlenden Schülerinnen und Schüler gleich nach Unterrichtsbeginn ein und nimmt die schriftlichen Entschuldigungen der Schülerinnen und Schüler entgegen. Nach Unterrichtsende wird das Klassenbuch im Sekretariat abgegeben.

3.4 Nach Unterrichtsende erledigt jede Schülerin/jeder Schüler täglich folgende Arbeiten:

  • Stühle auf die Tische stellen
  • groben Unrat vom eigenen Platz, auch unter der Bank, entfernen (Papierkorb)

Die Räume werden dann von den Lehrkräften abgeschlossen.

3.5 Plakate und Bekanntmachungen dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung aufgehängt werden.

3.6 Fundsachen werden beim Hausmeister, im Sekretariat bzw. beim Sportlehrer abgegeben und können dort jeweils abgeholt werden.

3.7 Essen, Trinken und Kaugummikauen sind während des Unterrichts ebenso wenig erlaubt wie das Tragen von Mützen und Kappen.
Elektronische Geräte müssen ausgeschaltet bleiben und so getragen werden. dass sie nicht sichtbar“ sind (also entweder in der Schultasche oder unter/in der Kleidung).
Skateboard und ähnliche Sportgeräte dürfen nicht mit ins Schulhaus genommen werden.

3.8 Es ist auf angemessene Kleidung zu achten. Bei kurzen Hosen sollte die Hälfte des Oberschenkels bedeckt sein. Bei Röcken und Kleidern ist eine Länge bis zu einer Handbreite über dem Knie verpflichtend. Unterwäsche soll generell nicht sichtbar sein, Spaghettiträger sind jedoch erlaubt. Auch der Bauchnabel muss bedeckt sein. Die Kleidung darf nicht zerrissen sein und keine Aufdrucke unangemessenen Inhalts haben. Die Kleiderregelungen gelten für Schülerinnen und Schüler gleichermaßen.

4 Sicherheit und Gesundheit

4.1 Verhalten im Brandfall

Die Brandschutzordnung befindet sich in jedem Raum neben der Ausgangstür. Sie enthält einen Plan für die Fluchtwege. Feuermelder befinden sich in allen Geschossen in den Treppenräumen. Feuerlöscher sind in Fluren und Fachräumen.

4.2 Bei einem Schülerunfall ist

  • das Sekretariat zu verständigen (dieses benachrichtigt den schuleigenen Erste-Hilfe-Dienst und die Erziehungsberechtigten)
  • stets die nächste erreichbare Lehrkraft hinzuzuziehen
  • gegebenenfalls die Unfallursache zu beseitigen

4.3 Ansteckende Krankheiten (siehe Anlage 1) sind nach Bekanntwerden unverzüglich der Schulleitung zu melden.

4.4 Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, ist unfallträchtiges Verhalten jeglicher Art (z. B. Rennen, Stoßen, Drängeln auf den Treppen, auf Glatteis schlittern, Schneebälle oder Gegenstände werfen, auf den Fensterbänken sitzen, jede Art von Rollschuhlaufen) auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet. Dies gilt ausdrücklich auch vor dem Schulgebäude sowie vor und nach dem Unterricht!
Gewalt gegen andere wird nicht geduldet und muss strikt unterbunden werden!

4.5 Kein Alkohol, Nikotin oder sonstige Rauschmittel auf dem Schulgelände!

5 Schadensfälle und Haftung

5.1 Beschädigungen und Verluste bitte sofort der Schulleitung melden!

5.2 Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, mit schuleigenen Gegenständen und Einrichtungen sorgsam umzugehen. Bei vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden kann der Sachaufwandsträger (Landeshauptstadt München) Schadensersatzansprüche gegenüber der Verursacherin/dem Verursacher geltend machen.

5.3 Aufgrund eigenen Verschuldens beschädigte oder verloren gegangene Bücher sind zu ersetzen.

5.4 Für Geld, Schmuck und andere Wertgegenstände, die üblicherweise für den Schulbesuch nicht erforderlich sind, besteht bei Verlust kein Ersatzanspruch.

München, 17.07.2018
Das Schulforum des Gisela-Gymnasiums München

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