1. Kontakt mit der Schule:

Nehmen Sie spätestens drei Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt Kontakt mit der Schulleitung (Herr Bauer) für eine Beratung auf. Jeder Einzelfall sollte individuell besprochen werden (Elternportal oder per Mail: gg.chribauer at muenchen-mail.de).

2. Mögliche Modelle des Auslandsaufenthaltes:

  • Ganzes Schuljahr
  • Halbes Schuljahr (1. Hj. / 2.Hj.)
  • Kürzerer/anderer Zeitraum (individuell zu besprechen; kürzere Auslandsaufenthalte müssen in die Schulferien gelegt werden: Eine Verlängerung der Sommerferien ist nicht möglich.)
  • Die Qualifikationsphase der Oberstufe (Jgst. 12/13) muss ohne Unterbrechung besucht werden.

3. Wiederholung oder Vorrückungsvarianten:

  • Wiederholung der im Ausland verbrachten Jahrgangsstufe:
    • Vorteil: guter Anschluss, solide Basis z.B. für die Qualifikationsphase
  • Reguläres Vorrücken auf Basis der Leistungen des zweiten Schulhalbjahres (bei Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr):
    • Vorteil: Bei Erreichen des Jahresziels reguläres Vorrücken ohne Probezeit, ggf. Erwerb der Mittleren Reife oder Oberstufenreife sowie der Fremdsprachenzertifikate (Latinum, GER)
  • Vorrücken auf Probe auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten mit Probezeit bis zum Ende des 1. Halbjahres (Februar) im folgenden Schuljahr (bei ganzjährigem Auslandsaufenthalt oder Auslandsaufenthalt im 2. Schulhalbjahr falls aufgrund des Auslandsaufenthalts nicht hinreichend aussagekräftige Leistungsnachweise vorhanden sind).

Die Probezeit in der Jgst. 12 ist bestanden, wenn im 1. Halbjahr höchstens eine Halbjahresleistung der Fächer Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache unter 05 Punkten liegt und in den übrigen Fächern höchstens dreimal weniger als 05 Punkte sowie keinmal 00 Punkte erzielt werden.

  • Nachteil: Das Vorrücken auf Probe birgt Gefahren, da bei Nichtbestehen der Probezeit eine Zurückverweisung in die darunterliegende Jahrgangsstufe erfolgt. Abgelegte Fächer müssen wieder aufgenommen werden, die u.U. anderthalb Jahre nicht besucht worden sind.

4. Antragstellung:

  • Maximaler Beurlaubungszeitraum: Ein Jahr
  • Antragstellung vor dem geplanten Auslandsaufenthalt
  • Schriftlicher Antrag mit Name und Klasse der Schülerin/des Schülers, Zeitraum des Aufenthaltes, Zielschule mit Adresse, Bestätigung der allgemeinbildenden Zielschule über die Aufnahme
  • Antrag auf Vorrücken auf Probe bzw. Erklärung, dass die Jahrgangsstufe wiederholt wird

5. Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrages:

Sie erhalten immer einen schriftlichen Bescheid der Schule.

Ein genehmigte Auslandsbeurlaubung sollte während der Auslandsreise mitgeführt werden, da es an deutschen Flughäfen außerhalb der Schulferien zu Kontrollen kommen kann.

6. Vorzeitige Rückkehr:

Wird der Auslandsaufenthalt vorzeitig abgebrochen, unterliegt die Schülerin / der Schüler sofort wieder der Schulpflicht am Gisela-Gymnasium.

7. Nach Rückkehr:

  • Vorlegen einer Schulbesuchsbescheinigung und ggf. eines Nachweises der im Ausland erbrachten Leistungen bei Herrn Bauer am Wiedereintrittstag
  • Eingliederungszeit i.d.R. in Form von zwei prüfungsfreien Wochen für schriftliche Arbeiten

Rechtsgrundlagen in der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO)

 

  • § 6 Aufnahmeprüfung, Probezeit
  • § 31 Vorrücken auf Probe
  • 35 Vorrücken bei Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland

Ch. Bauer, StD
Mitarbeiter im Direktorat

Stand: 2024-10-26

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