Herzlich willkommen auf der Website des Gisela-Gymnasiums

Das Gisela-Gymnasium ist eine Schule im Herzen Schwabings, direkt neben dem Elisabethplatz. Mit seiner Jugendstilfassade trägt das 1904 errichtete und unter Denkmalschutz stehende Schulgebäude zum unverwechselbaren Charme dieses Platzes bei.

In den Weihnachtsferien 2024/2025 ist die Schule
von Samstag, 21.12.2024 bis einschließlich Montag, 06.01.2025 geschlossen.

Aktuelles:

Das Gisela-Gymnasium wünscht eine besinnliche Weihnachtszeit
und ein gutes neues Jahr 2025

Die Schülerinnen und Schüler des W-Seminars „Z.“ (22/24) recherchierten eineinhalb Jahre zur Kultur und Geschichte der europäischen Rom-Völker. Zum Abschluss ihrer Seminarzeit präsentierten sie interessante wissenschaftliche Arbeiten [Link Liste Arbeiten] und schon vorher brachten sich in eine Reihe von besonderen Projekten ein. Am 8.11.23 gestalteten sie eine Performance zum alljährlichen „Tag der Quellen“ im Münchner Volkstheater. Eben diese Performance wiederholten sie auf Anfrage beim offiziellen Gedenkakt für die Opfer des Nationalsozialismus am 24.1.24 im Bayerischen Landtag.

Eva Straub-Kölcze

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Oben offen klein

Link zum Video der Bodypercussion

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Kunst Kunst am Bau 1 2022 23 web Kunst Kunst am Bau 2 2022 23 web

Kunst Kunst am Bau 3 2022 23 webKunst Kunst am Bau 4 2022 23 web

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Gisela-Kunst am Bau

Josephsplatz gesamt schmaler Ausschnitt web

Rund 50 Giselanerinnen und Giselaner haben unter der Leitung von Herrn StR Glotz ein künstlerisches Großprojekt realisiert und eine Reihe imposanter Großformate geschaffen, die am Josephsplatz bestaunt werden können!

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Rede der bayerischen Staatsministerin für Unterricht und Kultus, Frau Anna Stolz, anläßlich des Festaktes "40 Jahre Inklusion am Gisela-Gymnasium" am 05.11.2024

Stolz Festakt web

40 Jahre Gisela Inklusion

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Urkunde Klimaschule in Bronze 20232928 Kopie

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WK IV BASKETBALL MANNSCHAFT IST BAYERISCHER MEISTER 2024!!

Die Giselaner sind Bayerischer Meister im Basketball WK IV! Das Gisela Gymnasium gewinnt im Landesfinale gegen Bamberg mit 72:76. Nach den lockeren Erfolgen im Bezirk und in Südbayern stand das Endspiel die gesamte Spielzeit auf des Messers Schneide. Vier Minuten vor dem Ende ging das Kopf-an-Kopf-Rennen (Viertelergebnisse: 21:18, 14:16, 16:21, 21:21) beim Stande von 66:66 in die alles entscheidende Phase. Zwei erfolgreiche Dreier sorgten letztlich für die ausschlaggebenden „Big Points“. Topscorer des Spiels war John Janetzke (IBAM) mit 39 Punkten.
Die Giselaner konnten sich mit einer tollen Teamleistung für die knappe Niederlage im letzten Jahr revanchieren.

Bild1 BasketballJungs kleinH.v.l: Coach Lipsky, Finn Grüger, Niklas Höllriegel, Maximilian Niedermeyer, Hugo Dengel, Nico Maikish, Flo Hochheim
V.v.l: Theo Bodewees, Luca Hochheim, John Janetzke, Franz Weinberger, Kian Gerstberger

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Ausbildungsrichtungen

Das Gisela-Gymnasium bietet mit der naturwissenschatlich-technologischen und der sprachlichen zwei Ausbildungsrichtungen an.

Inklusion am Gisela

Das Gisela-Gymnasium in Schwabing begleitet hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler seit über 30 Jahren auf ihrem Weg zum Abitur.

Unser Selbstverständnis

Das Gisela-Gymnasium ist eine kosmopolitische Schule mit festen Wurzeln in München-Schwabing und internationalen Kontakten.

1. Kontakt mit der Schule:

Nehmen Sie spätestens drei Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt Kontakt mit der Schulleitung (Herr Bauer) für eine Beratung auf. Jeder Einzelfall sollte individuell besprochen werden (Elternportal oder per Mail: gisela-gymnasium[at]muenchen.de - z.H. Herr Bauer).

2. Mögliche Modelle des Auslandsaufenthaltes:

  • Ganzes Schuljahr
  • Halbes Schuljahr (1. Hj. / 2.Hj.)
  • Kürzerer/anderer Zeitraum (individuell zu besprechen; kürzere Auslandsaufenthalte müssen in die Schulferien gelegt werden: Eine Verlängerung der Sommerferien ist nicht möglich.)
  • Die Qualifikationsphase der Oberstufe (Jgst. 12/13) muss ohne Unterbrechung besucht werden.

3. Wiederholung oder Vorrückungsvarianten:

  • Wiederholung der im Ausland verbrachten Jahrgangsstufe:
    • Vorteil: guter Anschluss, solide Basis z.B. für die Qualifikationsphase
  • Reguläres Vorrücken auf Basis der Leistungen des zweiten Schulhalbjahres (bei Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr):
    • Vorteil: Bei Erreichen des Jahresziels reguläres Vorrücken ohne Probezeit, ggf. Erwerb der Mittleren Reife oder Oberstufenreife sowie der Fremdsprachenzertifikate (Latinum, GER)
  • Vorrücken auf Probe auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten mit Probezeit bis zum Ende des 1. Halbjahres (Februar) im folgenden Schuljahr (bei ganzjährigem Auslandsaufenthalt oder Auslandsaufenthalt im 2. Schulhalbjahr falls aufgrund des Auslandsaufenthalts nicht hinreichend aussagekräftige Leistungsnachweise vorhanden sind).

Die Probezeit in der Jgst. 12 ist bestanden, wenn im 1. Halbjahr höchstens eine Halbjahresleistung der Fächer Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache unter 05 Punkten liegt und in den übrigen Fächern höchstens dreimal weniger als 05 Punkte sowie keinmal 00 Punkte erzielt werden.

  • Nachteil: Das Vorrücken auf Probe birgt Gefahren, da bei Nichtbestehen der Probezeit eine Zurückverweisung in die darunterliegende Jahrgangsstufe erfolgt. Abgelegte Fächer müssen wieder aufgenommen werden, die u.U. anderthalb Jahre nicht besucht worden sind.

4. Antragstellung:

  • Maximaler Beurlaubungszeitraum: Ein Jahr
  • Antragstellung vor dem geplanten Auslandsaufenthalt
  • Schriftlicher Antrag mit Name und Klasse der Schülerin/des Schülers, Zeitraum des Aufenthaltes, Zielschule mit Adresse, Bestätigung der allgemeinbildenden Zielschule über die Aufnahme
  • Antrag auf Vorrücken auf Probe bzw. Erklärung, dass die Jahrgangsstufe wiederholt wird

5. Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrages:

Sie erhalten immer einen schriftlichen Bescheid der Schule.

Ein genehmigte Auslandsbeurlaubung sollte während der Auslandsreise mitgeführt werden, da es an deutschen Flughäfen außerhalb der Schulferien zu Kontrollen kommen kann.

6. Vorzeitige Rückkehr:

Wird der Auslandsaufenthalt vorzeitig abgebrochen, unterliegt die Schülerin / der Schüler sofort wieder der Schulpflicht am Gisela-Gymnasium.

7. Nach Rückkehr:

  • Vorlegen einer Schulbesuchsbescheinigung und ggf. eines Nachweises der im Ausland erbrachten Leistungen bei Herrn Bauer am Wiedereintrittstag
  • Eingliederungszeit i.d.R. in Form von zwei prüfungsfreien Wochen für schriftliche Arbeiten

Rechtsgrundlagen in der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO)

 

  • § 6 Aufnahmeprüfung, Probezeit
  • § 31 Vorrücken auf Probe
  • 35 Vorrücken bei Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland

Ch. Bauer, StD
Mitarbeiter im Direktorat

Stand: 2024-10-26

Werden die nachfolgenden Regeln nicht eingehalten, so gilt die Schülerin oder der Schüler als unentschuldigt. Unentschuldigtes Fehlen führt in der Regel zu einer Ordnungsmaßnahme
(Verweis).

1. Verspätungen

Typische Fälle: Verschlafen, Verkehrsprobleme u. dgl.

Konkrete Vorgehensweise:

Verspätete Schüler/-innen der Jgst. 5-11 begeben sich sofort nach ihrem Eintreffen in das Sekretariat, wo die Verspätung registriert wird. Dort erhalten sie ein „Ticket“, das sie bei der unterrichtenden Lehrkraft als Nachweis der Registrierung abgeben.

Bei drei Verspätungen/Tickets wird ein Sozialdienst erteilt.

Bei längerer Verspätung (ab 20 Minuten) muss innerhalb von zwei Tagen eine Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten über das Elternportal erfolgen.

Verspätete Schüler/-innen der Jgst. 12 und 13 begeben sich sofort nach ihrem Eintreffen in den Unterrichtsraum, wo die Lehrkraft die Verspätung notiert und (zeitnah) ins IP einträgt.

Bei habitualisiertem oder erheblichem (über 10 Minuten) Zuspätkommen wird die gesamte Stunde als Fehlstunde betrachtet und es wird bei einem Versäumnis von mehr als 1/3 der Halbjahresstunden eine (schriftliche) Ersatzprüfung über den Halbjahresstoff angesetzt.

2. Vorzeitige Entlassung vom Unterricht

Typische Fälle: Plötzliche Erkrankung, Kopfschmerzen, Bauchschmerzen u. dgl.

Konkrete Vorgehensweise:

Ein eigenmächtiges Verlassen der Schule ist nicht erlaubt!

Schüler/-innen, die vorzeitig entlassen werden müssen, suchen – ggf. in Begleitung eines Mitschülers – das Sekretariat auf, wo das entsprechende Entlassungs-Formular ausgefüllt und die Entlassung registriert wird. Bei Schülern der Jgst. 5 mit 8 braucht die Schule die telefonische Zusage eines Erziehungsberechtigten, dass die Betreuung zu Hause sichergestellt ist.

Im Anschluss wird das ausgefüllte Entlassungs-Formular von einem Mitglied der Schulleitung unterschrieben.

Am nächsten Schultag wird das von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Entlassungs-Formular beim Klassenbuchführer abgegeben.

Ist auch am folgenden Tag kein Schulbesuch möglich, muss eine Krankmeldung (siehe 3.) erfolgen.

Bei einer atypischen Häufung von Entlassungsgesuchen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen.

3. Erkrankung

Typische Fälle: Fieber, Infekte u.dgl.

Konkrete Vorgehensweise:

Ein Schüler erkrankt außerhalb der Schule und kann diese deshalb nicht besuchen. Dann ist immer eine Krankmeldung nötig.

Die Krankmeldung erfolgt bis spätestens 08:30 Uhr am Erkrankungstag durch einen Erziehungsberechtigten (!) oder den volljährigen Schüler über das Eltern-Portal. In Ausnahmefällen ist eine telefonische Krankmeldung zwischen 7:30 und 8:30 Uhr beim Sekretariat möglich (089 27 81 42-0).

Bei einer atypischen Häufung von Krankmeldungen (z.B. Einzeltage) kann die Schule die Vorlage eines (schul-)ärztlichen Attestes verlangen.

Findet am Erkrankungstag ein angekündigter Leistungsnachweis statt, ist von Schülern ab der Jahrgangsstufe 11 unverzüglich, spätestens jedoch nach 10 Tagen, ein ärztliches Attest vorzulegen. Aus dem Attest müssen die Hindernisse, an der Prüfung teilzunehmen, klar hervorgehen, z.B. notwendige Bettruhe, objektive Unfähigkeit, sich ohne erhebliche Beschwerden zur Schule zu begeben oder der Prüfung zu unterziehen. Eine ärztliche Diagnose ist nicht erforderlich. Ein Attest wird in der Regel nur akzeptiert, wenn es während der Zeit der Erkrankung ausgestellt wird.

Sonderfall Sportverletzung:

Können Schüler/-innen aufgrund einer akuten Verletzung nicht am Sportunterricht teilnehmen, teilen sie dies der Sportlehrkraft unter Vorlage des ärztlichen Attestes (Ausnahme: offensichtliche Verletzung, z.B. Gipsverband) mit.

Sportunfähigkeit entbindet nicht von der Anwesenheitspflicht im Sportunterricht!

Sportbefreiungen, die über vier Wochen hinausgehen, erfolgen über das Direktorat (siehe 5.).

4. Schulbefreiung (eintägig)

Typische Fälle: Behördengang, Führerscheinprüfung, Kieferorthopäde, u.dgl.

Konkrete Vorgehensweise:

In begründeten Ausnahmefällen können Schüler/-innen durch die Schulleitung vom Schulbesuch befreit werden.

Befreiungen an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen sind nicht möglich.

Erkrankt ein Schüler an einem Tag, für den ein abgelehntes Befreiungsgesuch vorlag, behält es sich die Schule vor, ein ärztliches Attest zu fordern.

Die Anträge für eintägige Befreiungen werden mindestens drei Tage im Voraus über das Elternportal digital gestellt und von Herrn StD Borges, Herrn StD Bauer oder Herrn StR Withut bearbeitet. Im Einzelfall können Belege (Anmeldung beim Kieferorthopäden, etc.) angefordert werden, die persönlich im Direktorat (Zi. 1.02.1) abzugeben bzw. per Mail an die Schule zu senden sind.

5. Schulbefreiung (mehrtägig) / Beurlaubung

Typische Fälle: Teilnahme an Sportwettkämpfen/anderen Großereignissen, Auslandsschulbesuch

Anträge auf mehrtägige Befreiungen (z.B. Sportveranstaltungen) oder längere Beurlaubungen (z.B. Auslandsaufenthalte) oder längere (über 4 Wochen) Befreiung vom Sportunterricht richten Sie bitte möglichst frühzeitig mit entsprechenden Nachweisen an Herrn StD Bauer (Zi. 1.02.1).

gez. Christoph Pfaffendorf, OStD

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