Herzlich willkommen auf der Netzseite des Gisela-Gymnasiums München!

Das Gisela-Gymnasium ist eine Schule im Herzen Schwabings, direkt neben dem Elisabethplatz.
Mit seiner Jugendstilfassade trägt das 1904 errichtete und unter Denkmalschutz stehende Schulgebäude
zum unverwechselbaren Charme dieses Platzes bei.

Aktuelles:

Basketballer gewinnen Finale um die Bayerische Meisterschaft!

Durch einen 85:82-Sieg gegen Würzburg sicherten sich am 05.03. unsere Basketballer in der Wettkampfklasse II unter der Leitung von Stefan Lipsky den Bayerischen Meistertitel und fahren am 05. Mai zum Bundesfinale nach Berlin.

In einem hochklassigen und nervenaufreibenden Basketballfinale hat das Gisela-Gymnasium die bayerische Meisterschaft gewonnen. Gegen die Sportschule des Deutschhaus-Gymnasiums aus Würzburg entwickelte sich ein intensives Spiel, das erst in den letzten Minuten entschieden wurde.

Von Beginn an zeigte Würzburg ein hohes Tempo und setzte das Gisela-Gymnasium mit aggressiver Verteidigung unter Druck. Immer wieder gelang es dem Deutschhaus-Gymnasium, schnelle Punkte zu erzielen und sich eine Führung zu erspielen. Das Gisela-Team kämpfte engagiert, musste jedoch die gesamte erste Hälfte einem Rückstand hinterherlaufen. Zur Halbzeit führte Würzburg mit 49:45.

Auch in der zweiten Hälfte blieb das Spiel intensiv. Würzburg kontrollierte lange Zeit das Geschehen und baute den Vorsprung weiter aus. Vier Minuten vor dem Ende lag das Gisela-Gymnasium mit zwölf Punkten hinten.

Nach einer Auszeit stellte das Gisela-Team seine Verteidigung um und begann mit einer aggressiven Trap-Defense über das gesamte Feld. Die Würzburger Spieler wirkten verunsichert und leisteten sich mehrere Ballverluste. Angetrieben von über hundert lautstarken Fans auf den Rängen startete das Gisela-Gymnasium eine spektakuläre Aufholjagd.

Angeführt vom IBAM Trio Luis Seidijaj (32 Punkte), Lorenz Voigt (18 Punkte) und Jorin Zosso (15 Punkte) legte das Team einen 15:0-Run hin und ging erstmals in Führung. Würzburg versuchte in den Schlusssekunden mit einem 3 Punkte Wurf auszugleichen - vergeblich!

Topscorer der Partie war Luis Sejdijaj mit 32 Punkten.

v.l.: Coach Stefan Lipsky, Lorenz Voigt (18), Jorin Zosso (15), Luis Sejdijaj (32), Aquila Marie (6), Emil Burkhardt, Theo Bodewees, Kian Gerstberger, Vincent Jauch, n.a.d.B. John Janetzke (14)

Das Gisela-Gymnasium ist Partnerschule
des Bayerischen Basketball Verbandes

Am 21.01.2025 wurde die Zusammenarbeit zwischen dem Gisela-Gymnasium und dem Bayerischen Basketball Verband zur Förderung junger Leistungssportler und angehender Trainer in einer kleinen Zeremonie besiegelt. BBV-Geschäftsführer Marco Kapitz (1.v.l.) überreichte unserem Schulleiter OStD Pfaffendorf im Rahmen des von StR Stefan Lipsky geleiteten P-Seminars „Be a coach“ eine Urkunde und einen goldenen Basketball. Anschließend leitete BBV-Nachwuchskoordinator Stefan Merkl (2.v.l.) eine Trainingseinheit des P-Seminars.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und viele weitere Titelgewinne!

GG BBV 3b

(Foto: Stefanie Lübker)

Das Gisela-Gymnasium ist Stützpunktschule Basketball, deshalb werden unabhängig von der Schulentfernung bei der Aufnahme in die 5. Klasse max. 3 Plätze für Schülerinnen und Schüler, die auf erhöhtem Vereinsniveau Basketball spielen, freigehalten. Schreiben Sie in diesem Fall bis spätestens 4. Mai 2026 eine Mail an das Gisela-Gymnasium z.Hd. des Stützpunktleiters Herrn Lipsky zur Kontaktaufnahme.

Rede der bayerischen Staatsministerin für Unterricht und Kultus,
Frau Anna Stolz, anläßlich des Festaktes
"40 Jahre Inklusion am Gisela-Gymnasium" am
05.11.2024

Ausbildungsrichtungen

Das Gisela-Gymnasium bietet mit der naturwissenschatlich-technologischen und der sprachlichen zwei Ausbildungsrichtungen an.

Inklusion am Gisela

Das Gisela-Gymnasium in Schwabing begleitet hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler seit
40 Jahren auf ihrem Weg zum Abitur.

Selbstverständnis

Das Gisela-Gymnasium ist eine kosmopolitische Schule mit festen Wurzeln in München-Schwabing und internationalen Kontakten.

1    Öffnungs- und Unterrichtszeiten

1.1 Die Frühaufsicht in der Eingangshalle beginnt um 07:35 Uhr.

Ab 07:50 Uhr können die Schülerinnen und Schüler zu den Unterrichtsräumen in den oberen Stockwerken gehen.

1.2  Ist die zuständige Lehrkraft nach dem Gong noch nicht im Unterrichtsraum eingetroffen, sorgen die Klassensprecher für Ruhe und Ordnung. Fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde melden sie die Abwesenheit der Lehrkraft im Sekretariat und erhalten weitere Anweisungen.

1.3  Fehlende, nicht entschuldigte Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Jahrgangsstufe, werden bei der ersten sich bietenden Gelegenheit (spätestens zur 1. Pause) im Sekretariat gemeldet.

1.4  In allen weiteren Fällen wird das Sekretariat in der Regel nur während der Pausen sowie vor und nach dem Unterricht aufgesucht werden.

2    Pausenregelung

Für einen unfallfreien und erholsamen Pausenbetrieb sind folgende Punkte zu beachten:

2.1 Aufenthaltsbereiche für Schülerinnen und Schüler während der Vormittagspausen sind der Keller, das Erdgeschoss, der 1. Stock, der Pausenhof und die Pausenhalle. Nur in Ausnahmefällen (schlechte Witterung) wird der 2. Stock für den Aufenthalt freigegeben.

2.2  Aus Sicherheits- und Haftungsgründen sind in jedem Fall folgende Pausenbestimmungen zu beachten: Unterrichts- und Fachräume dürfen während der Pausen nicht betreten werden. Unfallträchtige Betätigungen wie Fang- und Ballspiele sind im gesamten Schulgebäude untersagt.

2.3   Nur die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 bis 13 dürfen während der Vormittagspausen das Schulgelände verlassen.

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 und der Oberstufe verhalten sich vor dem Gebäude sowie auf dem Elisabethmarkt, den benachbarten Geschäften (z.B. Rewe) und in den angrenzenden Straßen so, dass das Ansehen des Gisela-Gymnasiums keinen Schaden nimmt. Insbesondere sind Verschmutzungen, Lärm und das Behindern von Passanten zu vermeiden sowie Abfälle zu beseitigen.

Schneeballwerfen, Zigaretten- und Alkoholkonsum sind verboten.

3    Reinhaltung und Ordnung im Schulbereich

3.1  Alle an der Schule Beteiligten sind verpflichtet, im gesamten Gebäude einschließlich seiner Außenanlagen jede Art von Verschmutzung zu vermeiden und für die Ordnung in den Unterrichtsräumen zu sorgen. Insbesondere sind Abfälle in die Papierkörbe zu werfen.

3.2  Aufgabenbereiche des Ordnungsdienstes/Tafeldienstes:

  • sorgfältige Reinigung der Tafel/des Whiteboards (auch feucht) nach jeder Unterrichtsstunde und nötigenfalls zu Beginn des Unterrichts,
  • Beschaffung des Putzmaterials (Lappen, Wischer) und sorgfältiges Aufräumen der Schreibgeräte (Whiteboard-Marker, Lineal, Geometriedreieck, Zirkel),
  • Beseitigen gröberer Abfälle (z. B. Papier, Getränkepackungen) auf dem Boden auch mit dem Besen,
  • nach Unterrichtsende: Schließen der Fenster, ggf. Öffnen der Sonnenblenden, Abschalten des Lichts und anderer Stromverbraucher, Aufstuhlen.

3.3  Das Klassenbuch wird durch die dazu bestimmten Schüler sorgfältig geführt und verwahrt. Sie holen vor Unterrichtsbeginn das Klassenbuch im Sekretariat ab, tragen die Namen der fehlenden Schülerinnen und Schüler ein und nehmen ggf. die schriftlichen Entschuldigungen entgegen. Nach Unterrichtsende wird das Klassenbuch im Sekretariat abgegeben.

Nach Unterrichtsende stellen alle Schüler die Stühle auf die Tische stellen und entsorgen Abfall vom eigenen Platz (auch unter der Bank) in die Abfallbehälter/Papierkörbe.

Die Räume werden dann von den Lehrkräften abgeschlossen.

3.5  Plakate und Bekanntmachungen dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung aufgehängt werden.

3.6  Fundsachen werden beim Hausmeister, im Sekretariat bzw. bei den Sportlehrern abgegeben und können dort jeweils abgeholt werden.

3.7 Essen, Trinken und Kaugummikauen sind während des Unterrichts ebenso wenig erlaubt wie das Tragen von Mützen und Kappen.

Smartphones und digitale Speichermedien inklusive Smartwatches müssen innerhalb des Schulgebäudes ausgeschaltet sein, dürfen während des Unterrichts nicht am Körper getragen werden und müssen vor der Durchführung von Leistungsnachweisen abgegeben werden.

Kopfhörer aller Art werden auf dem Schulgelände nicht getragen.

Skateboards und ähnliche Sportgeräte dürfen nicht mit ins Schulhaus genommen werden.

3.8  Das Gisela-Gymnasium ist der Arbeitsplatz von über 100 Personen sowie der Lernort für ca. 1000 Schülerinnen und Schüler, die das Abitur erlangen wollen. Der Bedeutung dieses Zieles und der Ernsthaftigkeit der täglichen Arbeit aller am Schulleben Beteiligten soll auch durch die Kleidung Ausdruck verliehen werden. Dabei gilt: Jeder hat das Recht und die Freiheit, die eigene Persönlichkeit durch eine individuelle Art der Kleidung auszudrücken. Klar ist aber auch, dass verfassungsfeindliche, diskriminierende, sexistische und beleidigende Botschaften oder Symbole tabu sind.

Unsere Schule ist ein Lernort und Arbeitsplatz. Dazu soll die tägliche Kleidung passen.

4   Sicherheit und Gesundheit

4.1 Verhalten im Brandfall: Die Brandschutzordnung befindet sich in jedem Raum neben der Ausgangstür. Sie enthält einen Plan für die Fluchtwege. Feuermelder befinden sich in allen Geschossen in den Treppenräumen. Feuerlöscher sind in Fluren und Fachräumen.

4.2  Bei einem Unfall ist

  • stets die nächste erreichbare Lehrkraft hinzuzuziehen,
  • das Sekretariat zu verständigen (dieses benachrichtigt den schulinternen Sanitätsdienst und die Erziehungsberechtigten sowie ggf. den Rettungsdienst),
  • gegebenenfalls die Unfallursache zu beseitigen.

4.3  Ansteckende Krankheiten sind nach Bekanntwerden unverzüglich der Schulleitung zu melden.

 

4.4  Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, ist unfallträchtiges Verhalten jeglicher Art (z. B. Rennen, Stoßen, Drängeln auf den Treppen, auf Glatteis schlittern, Schneebälle oder Gegenstände werfen, auf den Fensterbänken sitzen, jede Art von Rollschuh- oder Rollerfahren) auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.

Dies gilt ausdrücklich auch vor dem Schulgebäude sowie vor und nach dem Unterricht!

4.5  Jegliche Form von Gewalt wird nicht geduldet!

4.6  Alkohol, Nikotin und sonstige Rauschmittel sind auf dem Schulgelände verboten.

5    Schadensfälle und Haftung

5.1  Beschädigungen und Verluste werden sofort der Schulleitung gemeldet.

Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, mit schuleigenen Gegenständen und Mobiliar sorgsam umzugehen. Bei vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden kann der Sachaufwandsträger (Landeshauptstadt München) Schadensersatzansprüche gegenüber den Verursachern geltend machen.

5.2  Aufgrund eigenen Verschuldens beschädigte oder verloren gegangene Schulbücher sind zu ersetzen.

5.3 Für Geld, Schmuck und andere Wertgegenstände besteht bei Verlust kein Ersatzanspruch. Während des Sportunterrichts dürfen keine Wertgegenstände in der Umkleide zurückgelassen werden.

München, 01.08.2024

Die Schulleitung des Gisela-Gymnasiums München

gez. Ch. Pfaffendorf, OStD

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