Das Gisela-Gymnasium ist eine Schule im Herzen Schwabings, direkt neben dem Elisabethplatz. Mit seiner Jugendstilfassade trägt das 1904 errichtete und unter Denkmalschutz stehende Schulgebäude zum unverwechselbaren Charme dieses Platzes bei.
In den Weihnachtsferien 2024/2025 ist die Schule
von Samstag, 21.12.2024 bis einschließlich Montag, 06.01.2025 geschlossen.
Das Gisela-Gymnasium wünscht eine besinnliche Weihnachtszeit
und ein gutes neues Jahr 2025
Die Schülerinnen und Schüler des W-Seminars „Z.“ (22/24) recherchierten eineinhalb Jahre zur Kultur und Geschichte der europäischen Rom-Völker. Zum Abschluss ihrer Seminarzeit präsentierten sie interessante wissenschaftliche Arbeiten [Link Liste Arbeiten] und schon vorher brachten sich in eine Reihe von besonderen Projekten ein. Am 8.11.23 gestalteten sie eine Performance zum alljährlichen „Tag der Quellen“ im Münchner Volkstheater. Eben diese Performance wiederholten sie auf Anfrage beim offiziellen Gedenkakt für die Opfer des Nationalsozialismus am 24.1.24 im Bayerischen Landtag.
Eva Straub-Kölcze
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Link zum Video der Bodypercussion
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Gisela-Kunst am Bau
Rund 50 Giselanerinnen und Giselaner haben unter der Leitung von Herrn StR Glotz ein künstlerisches Großprojekt realisiert und eine Reihe imposanter Großformate geschaffen, die am Josephsplatz bestaunt werden können!
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Rede der bayerischen Staatsministerin für Unterricht und Kultus, Frau Anna Stolz, anläßlich des Festaktes "40 Jahre Inklusion am Gisela-Gymnasium" am 05.11.2024
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Die Giselaner sind Bayerischer Meister im Basketball WK IV! Das Gisela Gymnasium gewinnt im Landesfinale gegen Bamberg mit 72:76. Nach den lockeren Erfolgen im Bezirk und in Südbayern stand das Endspiel die gesamte Spielzeit auf des Messers Schneide. Vier Minuten vor dem Ende ging das Kopf-an-Kopf-Rennen (Viertelergebnisse: 21:18, 14:16, 16:21, 21:21) beim Stande von 66:66 in die alles entscheidende Phase. Zwei erfolgreiche Dreier sorgten letztlich für die ausschlaggebenden „Big Points“. Topscorer des Spiels war John Janetzke (IBAM) mit 39 Punkten.
Die Giselaner konnten sich mit einer tollen Teamleistung für die knappe Niederlage im letzten Jahr revanchieren.
H.v.l: Coach Lipsky, Finn Grüger, Niklas Höllriegel, Maximilian Niedermeyer, Hugo Dengel, Nico Maikish, Flo Hochheim
V.v.l: Theo Bodewees, Luca Hochheim, John Janetzke, Franz Weinberger, Kian Gerstberger
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Ausbildungsrichtungen
Das Gisela-Gymnasium bietet mit der naturwissenschatlich-technologischen und der sprachlichen zwei Ausbildungsrichtungen an.
Inklusion am Gisela
Das Gisela-Gymnasium in Schwabing begleitet hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler seit über 30 Jahren auf ihrem Weg zum Abitur.
1 Öffnungs- und Unterrichtszeiten
1.1 Die Frühaufsicht in der Eingangshalle beginnt um 07:35 Uhr.
Ab 07:50 Uhr können die Schülerinnen und Schüler zu den Unterrichtsräumen in den oberen Stockwerken gehen.
1.2 Ist die zuständige Lehrkraft nach dem Gong noch nicht im Unterrichtsraum eingetroffen, sorgen die Klassensprecher für Ruhe und Ordnung. Fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde melden sie die Abwesenheit der Lehrkraft im Sekretariat und erhalten weitere Anweisungen.
1.3 Fehlende, nicht entschuldigte Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Jahrgangsstufe, werden bei der ersten sich bietenden Gelegenheit (spätestens zur 1. Pause) im Sekretariat gemeldet.
1.4 In allen weiteren Fällen wird das Sekretariat in der Regel nur während der Pausen sowie vor und nach dem Unterricht aufgesucht werden.
2 Pausenregelung
Für einen unfallfreien und erholsamen Pausenbetrieb sind folgende Punkte zu beachten:
2.1 Aufenthaltsbereiche für Schülerinnen und Schüler während der Vormittagspausen sind der Keller, das Erdgeschoss, der 1. Stock, der Pausenhof und die Pausenhalle. Nur in Ausnahmefällen (schlechte Witterung) wird der 2. Stock für den Aufenthalt freigegeben.
2.2 Aus Sicherheits- und Haftungsgründen sind in jedem Fall folgende Pausenbestimmungen zu beachten: Unterrichts- und Fachräume dürfen während der Pausen nicht betreten werden. Unfallträchtige Betätigungen wie Fang- und Ballspiele sind im gesamten Schulgebäude untersagt.
2.3 Nur die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 bis 13 dürfen während der Vormittagspausen das Schulgelände verlassen.
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 und der Oberstufe verhalten sich vor dem Gebäude sowie auf dem Elisabethmarkt, den benachbarten Geschäften (z.B. Rewe) und in den angrenzenden Straßen so, dass das Ansehen des Gisela-Gymnasiums keinen Schaden nimmt. Insbesondere sind Verschmutzungen, Lärm und das Behindern von Passanten zu vermeiden sowie Abfälle zu beseitigen.
Schneeballwerfen, Zigaretten- und Alkoholkonsum sind verboten.
3 Reinhaltung und Ordnung im Schulbereich
3.1 Alle an der Schule Beteiligten sind verpflichtet, im gesamten Gebäude einschließlich seiner Außenanlagen jede Art von Verschmutzung zu vermeiden und für die Ordnung in den Unterrichtsräumen zu sorgen. Insbesondere sind Abfälle in die Papierkörbe zu werfen.
3.2 Aufgabenbereiche des Ordnungsdienstes/Tafeldienstes:
3.3 Das Klassenbuch wird durch die dazu bestimmten Schüler sorgfältig geführt und verwahrt. Sie holen vor Unterrichtsbeginn das Klassenbuch im Sekretariat ab, tragen die Namen der fehlenden Schülerinnen und Schüler ein und nehmen ggf. die schriftlichen Entschuldigungen entgegen. Nach Unterrichtsende wird das Klassenbuch im Sekretariat abgegeben.
Nach Unterrichtsende stellen alle Schüler die Stühle auf die Tische stellen und entsorgen Abfall vom eigenen Platz (auch unter der Bank) in die Abfallbehälter/Papierkörbe.
Die Räume werden dann von den Lehrkräften abgeschlossen.
3.5 Plakate und Bekanntmachungen dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung aufgehängt werden.
3.6 Fundsachen werden beim Hausmeister, im Sekretariat bzw. bei den Sportlehrern abgegeben und können dort jeweils abgeholt werden.
3.7 Essen, Trinken und Kaugummikauen sind während des Unterrichts ebenso wenig erlaubt wie das Tragen von Mützen und Kappen.
Smartphones und digitale Speichermedien inklusive Smartwatches müssen innerhalb des Schulgebäudes ausgeschaltet sein, dürfen während des Unterrichts nicht am Körper getragen werden und müssen vor der Durchführung von Leistungsnachweisen abgegeben werden.
Kopfhörer aller Art werden auf dem Schulgelände nicht getragen.
Skateboards und ähnliche Sportgeräte dürfen nicht mit ins Schulhaus genommen werden.
3.8 Das Gisela-Gymnasium ist der Arbeitsplatz von über 100 Personen sowie der Lernort für ca. 1000 Schülerinnen und Schüler, die das Abitur erlangen wollen. Der Bedeutung dieses Zieles und der Ernsthaftigkeit der täglichen Arbeit aller am Schulleben Beteiligten soll auch durch die Kleidung Ausdruck verliehen werden. Dabei gilt: Jeder hat das Recht und die Freiheit, die eigene Persönlichkeit durch eine individuelle Art der Kleidung auszudrücken. Klar ist aber auch, dass verfassungsfeindliche, diskriminierende, sexistische und beleidigende Botschaften oder Symbole tabu sind.
Unsere Schule ist ein Lernort und Arbeitsplatz. Dazu soll die tägliche Kleidung passen.
4 Sicherheit und Gesundheit
4.1 Verhalten im Brandfall: Die Brandschutzordnung befindet sich in jedem Raum neben der Ausgangstür. Sie enthält einen Plan für die Fluchtwege. Feuermelder befinden sich in allen Geschossen in den Treppenräumen. Feuerlöscher sind in Fluren und Fachräumen.
4.2 Bei einem Unfall ist
4.3 Ansteckende Krankheiten sind nach Bekanntwerden unverzüglich der Schulleitung zu melden.
4.4 Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, ist unfallträchtiges Verhalten jeglicher Art (z. B. Rennen, Stoßen, Drängeln auf den Treppen, auf Glatteis schlittern, Schneebälle oder Gegenstände werfen, auf den Fensterbänken sitzen, jede Art von Rollschuh- oder Rollerfahren) auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
Dies gilt ausdrücklich auch vor dem Schulgebäude sowie vor und nach dem Unterricht!
4.5 Jegliche Form von Gewalt wird nicht geduldet!
4.6 Alkohol, Nikotin und sonstige Rauschmittel sind auf dem Schulgelände verboten.
5 Schadensfälle und Haftung
5.1 Beschädigungen und Verluste werden sofort der Schulleitung gemeldet.
Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, mit schuleigenen Gegenständen und Mobiliar sorgsam umzugehen. Bei vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden kann der Sachaufwandsträger (Landeshauptstadt München) Schadensersatzansprüche gegenüber den Verursachern geltend machen.
5.2 Aufgrund eigenen Verschuldens beschädigte oder verloren gegangene Schulbücher sind zu ersetzen.
5.3 Für Geld, Schmuck und andere Wertgegenstände besteht bei Verlust kein Ersatzanspruch. Während des Sportunterrichts dürfen keine Wertgegenstände in der Umkleide zurückgelassen werden.
München, 01.08.2024
Die Schulleitung des Gisela-Gymnasiums München
gez. Ch. Pfaffendorf, OStD