Mit dem „Latinum“ ist die offizielle Bestätigung von Kenntnissen des Lateinischen gemeint, wie sie an Hochschulen und Universitäten für die Zulassung zu bestimmten Studiengängen verlangt wird.
Welche Studiengänge das sind, muss über die jeweiligen Hochschulen erkundet werden, da die Regelungen innerhalb der Bundesrepublik nicht ganz einheitlich sind.
Man unterscheidet folgende Qualifizierungsstufen:
Latinum (früher „Großes Latinum“)
Wer den Lateinkurs des Gymnasiums in der 10. Klasse mindestens mit „ausreichend“ abschließt, bekommt das Latinum bestätigt.
Schüler, die die 10. Klasse im Ausland verbringen, können das Latinum durch eine Feststellungsprüfung erwerben. Es empfiehlt sich, in diesem Fall zeitig mit dem Fachlehrer Kontakt aufzunehmen.
Gesicherte Lateinkenntnisse (Früher: „Kleines Latinum“)
Sie werden erworben durch mindestens ausreichende Leistungen nach dem 4. aufsteigenden Lernjahr.
Kenntnisse
werden erworben durch mindestens ausreichende Leistungen nach 3 aufsteigenden Lernjahren, also nach dem Abschluss des Grammatikkurses.
Wer keine entsprechenden Lateinkenntnisse vorweisen kann, hat an den Universitäten die Möglichkeit, über den Besuch von Kursen und das Bestehen einer Feststellungsprüfung die in seinem Studiengang erforderlichen Qualifikationen zu erwerben. Der zusätzliche Zeit- und Lernaufwand neben dem Fachstudium ist allerdings beträchtlich, so dass die Gesamtstudiendauer sich leicht um ein Jahr verlängern kann.
Dr. H. Storm