Acht Punkte für einen reibungslosen und unfallfreien Sportunterricht
1. Kleidung/Outfit
Richtige Schwimm- und Sportkleidung, gute Sportschuhe (keine schwarz abfärbenden Sohlen), gegebenenfalls eine Sportbrille tragen viel zur Sicherheit beim Schulsport bei. Lange Haare müssen zusammengebunden werden. In der Halle ist immer Sportkleidung zu tragen
2. Umgang mit Schmuck/Piercings im Sportunterricht
Schmuckgegenstände (z. B. Ringe, Ohrringe, Ketten, Gürtel,...) können den Träger oder andere verletzen und müssen deshalb zum Sportunterricht abgenommen werden. Nicht abknüpfbare Freundschaftsbändchen sind mit einem sog. Schweißband abzudecken.
Eine Freistellung vom Unterricht ist nicht möglich, wenn einem Schüler/einer Schülerin nach einem Piercing für einige Tage oder Wochen von der Teilnahme am Sportunterricht abgeraten wird. Nach § 56 BayEUG hat ein Schüler alles zu tun, um am Unterricht teilnehmen zu können. Das auf eigenen Wunsch vorgenommene Piercing und die damit verbundene Bewegungsruhigstellung widersprechen der Aussage des BayEUG. Dies gilt ebenso für das Stechen von Ohrringen, die für einige Zeit nicht abgenommen werden dürfen. Versäumt ein Schüler/eine Schülerin aus diesen Gründen den Unterricht insbesondere sportpraktische Nachweise, so ist dies laut Schreiben des Kultusministeriums vom 25.03.1998 (Nr. VIII/5 – K 7405-3/3241) als Leistungsverweigerung mit der Note "ungenügend" zu bewerten. Dieses Schreiben weist außerdem ausdrücklich daraufhin, dass Erziehungsberechtigte nicht die Verantwortung für das Tragen von Schmuckgegenständen u. ä. während des Sportunterrichts übernehmen können.
3. Essen und Trinken
Kaugummikauen und Bonbonlutschen sind im Sportunterricht lebensgefährlich und strengstens verboten. Essen und Trinken ist in der Sporthalle aus hygienischen und Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht erlaubt. Mitgebrachte Trinkflaschen müssen in den Umkleiden abgestellt werden.
4. Körperpflege
Es ist wünschenswert, dass sich die Schülerinnen und Schüler nach dem Sportunterricht waschen. Daher ist die Mitnahme eines Handtuchs zu empfehlen.
5. Unterrichtsversäumnis
Kann ein Schüler oder eine Schülerin aus gesundheitlichen Gründen am Sportunterricht nicht teilnehmen (einzelne Sportstunde), so ist dem Lehrer eine Mitteilung der Eltern oder ein ärztliches Attestes vorzulegen. Es besteht Anwesenheitspflicht.
6. Attest
Ist ein Schüler länger als 10 Tage verhindert, am Sportunterricht teilzunehmen, muss in jedem Fall ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
7. Unfälle im Sportunterricht
Sollte es trotz aller Vorsicht, Rücksichtnahme und Fairness doch zu einem Unfall kommen, so muss der Unfall innerhalb von 3 Tagen dem Versicherungsträger gemeldet werden. Wenn ärztliche Leistungen ohne Unfallmeldung in Anspruch genommen werden, ist der behandelnde Arzt berechtigt, seine Honorarforderungen dem Patienten privat in Rechnung zu stellen. Das Formblatt für eine Unfallmeldung liegt im Sekretariat auf und wird von dort weitergeleitet, nachdem es von dem betroffenen Schüler/der betroffenen Schülerin ausgefüllt worden ist.